Verwaltungszivilprozessrecht
Effektive Durchsetzung subjektiv-öffentlicher Rechte gegenüber der staatlichen Verwaltung im Zivilrechtsweg
Zusammenfassung
Subjektiv-öffentliche Rechte gegenüber der staatlichen Verwaltung sind im Zivilrechtsweg durchzusetzen, wenn Sonderzuweisungen dies vorsehen oder die Verwaltung privatrechtlich handelt. Welche prozessualen Probleme dadurch auftreten, untersucht der Verfasser umfassend im Hinblick auf verfassungs- und europarechtliche Vorgaben. Als Lösung wird ein Verwaltungszivilprozessrecht entwickelt, das die Idee des Verwaltungsprivatrechts auf das Prozessrecht überträgt. Die Regelungen des Zivilprozessrechts werden der besonderen Prozesssituation entsprechend verfassungs- und europarechtskonform ausgelegt und durch Analogien aus dem Verwaltungsprozessrecht ergänzt. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die Bewältigung von Informationsdefiziten des Rechtsschutzsuchenden gegenüber der Verwaltung.
- 5–18 Vorwort 5–18
- 19–23 Einleitung 19–23
- 19–21 A. Problemaufriss 19–21
- 106–108 C. Ergebnis des Kapitels 106–108
- 154–155 D. Ergebnis des Kapitels 154–155
- 181–182 C. Ergebnis des Kapitels 181–182
- 183–202 A. Grundlagen 183–202
- 316–319 E. Ergebnis des Kapitels 316–319
- 319–324 A. Klageantrag 319–324
- 324–326 B. Prozessbeendigung 324–326
- 326–327 C. Ergebnis des Kapitels 326–327
- 327–329 A. Sekundärrechtsschutz 327–329
- 329–333 B. Primärrechtsschutz 329–333
- 333–334 C. Ergebnis des Kapitels 333–334
- 340–340 C. Beteiligung Dritter 340–340
- 341–342 E. Ergebnis des Kapitels 341–342
- 344–351 I. Primärrechtsschutz 344–351
- 351–353 II. Sekundärrechtsschutz 351–353
- 353–353 I. Primärrechtsschutz 353–353
- 357–377 Literaturverzeichnis 357–377