Zusammenfassung
Die doppelte Belehrungspflicht des Notars im Falle ungesicherter Vorleistungen leitet der BGH spätestens seit 1994 aus der Rechtsbelehrungspflicht nach § 17 Abs. 1 BeurkG ab. Diese Abkehr von der betreuenden Belehrungspflicht bedeutet eine stärkere Verpflichtung des Notars sowie eine Aufwertung seiner Schutzfunktion und hat praktische Relevanz.
Bei der Untersuchung von Gründen, Folgen und der Rechtfertigung dieses Rechtsprechungswechsels betrachtet die Autorin zunächst die Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen und bereitet die Rechtsprechung von RG und BGH zur Fallgruppe der ungesicherten Vorleistungen auf. Schließlich setzt sie sich mit der dogmatischen Unterscheidung und Systematisierung von Rechtsbelehrungspflicht und betreuender Belehrungspflicht auseinander und legt dar, dass und warum die Einordnung der notariellen Belehrungspflicht bei ungesicherten Vorleistungen unter die betreuende Belehrungspflicht nach § 14 Abs. 1 S. 2 BNotO sachgerecht und, auch im Interesse der Parteien, ausreichend ist.
- 5–10 Vorwort 5–10
- 19–20 1. Definition 19–20
- 20–26 2. Fallgruppen 20–26
- 27–31 4. Abgrenzung 27–31
- 31–31 5. Zusammenfassung 31–31
- 38–38 4. Zusammenfassung 38–38
- 54–73 IV. BNotO 1961 54–73
- 71–73 5. BNotO 1961 71–73
- 73–83 V. BeurkG 1969 73–83
- 83–83 3. BeurkG 1969 83–83
- 94–102 2. Einzelne Urteile 94–102
- 102–105 3. Zusammenfassung 102–105
- 106–114 2. Einzelne Urteile 106–114
- 114–115 3. Zusammenfassung 114–115
- 117–123 2. Einzelne Urteile 117–123
- 123–125 3. Zusammenfassung 123–125
- 126–136 2. Einzelne Urteile 126–136
- 136–138 3. Zusammenfassung 136–138
- 138–140 VI. Zusammenfassung 138–140
- 160–161 6. Zusammenfassung 160–161
- 167–168 Thesen 167–168
- 173–174 Unterinstanzen 173–174
- 175–184 Literaturverzeichnis 175–184
- 185–188 Quellenverzeichnis 185–188
- 186–188 Bundesarchiv Koblenz 186–188