Der Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006
Zusammenfassung
Mit den geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen sind zahlreiche Interessen verbunden: Der Verbraucherschutz, die Gewährleistung des freien Warenverkehrs und die Förderung hochwertiger Agrarprodukte. 1992 errichtete die EG ein unmittelbar anwendbares, auf einem einheitlichen Registrierungssystem beruhendes Schutzsystem geographischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen. Mit der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurde es durch effizientere Gestaltung des Eintragungsverfahrens und Anpassung an die WTO-Regeln verbessert. Ungelöst blieb das Spannungsverhältnis zwischen neuem Gemeinschaftsrecht und den nationalen Schutzsystemen. Durch Rechtsvergleich werden entstandene Probleme und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
- 29–39 Einleitung 29–39
- 433–442 F) Schlussfolgerungen 433–442
- 443–458 Ergebnisse 443–458
- 459–500 Anhänge 459–500
- 473–474 I. Qualitätspolitik 473–474
- 474–478 II. Weinsektor 474–478
- 478–479 III. Markenrecht 478–479
- 479–479 IV. Wettbewerbsrecht 479–479
- 479–480 V. Andere Bereiche 479–480
- 486–488 I. Verschiedenes 486–488
- 495–496 II. HABM-Entscheidungen 495–496
- 501–518 Literaturverzeichnis 501–518