Zusammenfassung
Ungeachtet der gesetzlichen Fixierung einer Vorstandspflicht zur Risikoüberwachung erreicht die Gesamtzahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland alljährlich Rekordmarken. Parallel hierzu steigt die Bereitschaft, bei unternehmerischen Fehlleistungen auch die Unternehmensleiter persönlich zur Verantwortung zu ziehen. Gleichwohl fehlt es noch immer an geeigneten Vorgaben für ein pflichtgemäßes Vorstandshandeln, an denen sich dann auch die Überwachungstätgigkeit des Ausfsichtsrats und die Überprüfung durch den Abschlussprüfer zu orientieren hätten. Die vorliegende Arbeit nimmt sich dieses Dilemmas an und stellt den geltenden Pflichtenkatalog des Vorstands für den Bereich der Risikoüberwachung dar.
- 28–30 I. Kritik Lutters 28–30
- 172–174 III. Ergebnis 172–174
- 175–199 D. Eignung von Grundsätzen zur Konkretisierung der Vorstandspflicht aus § 91 II AktG 175–199
- 175–181 I. Anlehnung an die GoB 175–181
- 188–193 III. Rechtsnatur der GoR 188–193
- 198–199 V. Fazit 198–199
- 199–224 E. Formulierung von GoR 199–224
- 202–208 II. Allgemeine GoR 202–208
- 208–224 III. Besondere GoR 208–224
- 224–227 F. Ergebnis zu Kapitel 6 224–227
- 228–259 Kapitel 7: Verantwortlichkeit des Vorstands für Pflichtverletzungen aus § 91 II AktG 228–259
- 234–234 IV. Zwischenergebnis 234–234
- 244–246 VI. Ergebnis 244–246
- 252–253 IV. Ergebnis 252–253
- 257–257 V. Ergebnis 257–257
- 263–266 B. Ausblick 263–266
- 267–278 Literaturverzeichnis 267–278
- 279–281 Sachverzeichnis 279–281