Zusammenfassung
Die Bestimmung der Rechtsgrundlage für den Erlass eines Unionsrechtsakts ist von unionsverfassungsrechtlicher Bedeutung und stellt keinen bloßen Formalismus dar. Im supranationalen Unionsrecht, das vornehmlich durch das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung sowie die Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit geprägt wird, müssen die Rechtsetzungsorgane stets die einschlägige Rechtsgrundlage für den Erlass des Rechtsakts auswählen.
Im Rahmen dieser Arbeit werden ausgehend von einer systematischen Darstellung der wesentlichen Rechtsprechung des Gerichtshofs die verschiedenen Zuordnungskriterien untersucht, alternative Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt und vor dem Hintergrund der grundlegenden Unionsprinzipien bewertet. Einen Schwerpunkt der Arbeit stellt die Frage der Rechtsgrundlagenkombination bei bifinalen oder bigegenständlichen Unionsrechtsakten dar.
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- 71–74 IV. Bewertung 71–74
- 74–74 F. Fazit 74–74
- 141–142 I. Einführung 141–142
- 154–155 III. Ergebnis 154–155
- 178–181 IV. Lösungsmöglichkeiten 178–181
- 181–182 F. Fazit 181–182
- 207–208 IX. Fazit 207–208
- 214–214 V. Fazit 214–214
- 222–223 III. Stellungnahme 222–223
- 224–228 I. Allgemeines 224–228
- 228–229 II. Rs. C-130/10 228–229
- 229–230 F. Fazit 229–230
- 233–248 Literaturverzeichnis 233–248