Zusammenfassung
Nach § 80 I InsO geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis am Insolvenzschuldnervermögen durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter über. Gültigkeit und Reichweite dieses Befundes untersucht der Autor bei der Insolvenz eines GmbH-Gesellschafters. Dies geschieht zunächst mit Blick auf eine mögliche Insolvenzfolgenprophylaxe durch Gesellschaft und Gesellschafter. Sodann widmet sich der Autor weiteren, in der Gesellschafterinsolvenz problematischen Schnittstellen zwischen GmbH- und Insolvenzrecht, die er unter Berücksichtigung der konfligierenden Interessen aufzulösen sucht.
- 19–20 I. Einleitung 19–20
- 25–27 B. Vorgehensweise 25–27
- 25–25 I. Lösungsansatz 25–25
- 69–70 I. Grundsatz 69–70
- 70–71 II. Form 70–71
- 82–83 IV. Anteilserwerb 82–83
- 91–91 VII. Fazit 91–91
- 160–162 III. Sonderrechte 160–162
- 162–163 C. Zusammenfassung 162–163
- 217–218 C. Sonderpflichten 217–218
- 218–218 D. Zusammenfassung 218–218
- 219–222 A. Ein-Personen-GmbH 219–222
- 226–228 E. Eigenverwaltung 226–228
- 237–249 Literaturverzeichnis 237–249