Zusammenfassung
Jeder, der sich professionell mit dem Recht auseinanderzusetzen hat, muss ohne Unterlass über Sachverhalte entscheiden, zu denen dem Gesetz kein zweifelsfreies Ergebnis zu entnehmen ist. Mit der Theorie der Normwirkung entwirft der Autor eine eigenständige Methodenlehre, welche die Urteilsfindung in effektiverer Weise gestalten soll, als dies mittels der klassischen Auslegungselemente geschieht. Hierzu beschreibt der Autor in einem gänzlich neuen System sämtliche Verfahrensschritte der Rechtsgewinnung anhand der Normwirkung als verfassungsrechtlich gebotenem Maßstab für die Rechtsanwendung und richterliche Rechtsfortbildung. Der Normzweck oder andere Auslegungsmittel dienen dabei lediglich der Feststellung der Normwirkung. Als Ergebnis definiert der Autor die Normwirkung in einer Formel der Rechtsgewinnung. Diese steht im Zentrum der interdisziplinär entwickelten Methodenlehre. Neben Erkenntnissen aus der Sprachphilosophie, der Erkenntnistheorie und der Denkpsychologie bilden insbesondere die vom Autor spezifizierten drei Grenzen der Rechtsgewinnung die Grundlage der Methodenlehre der Normwirkung.
- 2–8 Titelei 2–8
- 15–28 Inhaltsverzeichnis 15–28
- 112–119 II. Kapitel: Die Abgrenzung zwischen Wortsinnermittlung, Auslegung und Rechtsfortbildung 112–119
- 124–127 1. Der Theorienstreit 124–127
- 129–132 3. Die objektive Theorie 129–132
- 309–310 1. Die Wortsinngrenze 309–310
- 310–313 2. Die Gleichheitsgrenze 310–313
- 378–379 1. Wörtliche Auslegung 378–379
- 381–382 3. Historische Auslegung 381–382
- 386–386 7. Der Umkehrschluss 386–386
- 401–402 Nachweise der Motti 401–402
- 403–418 Literaturverzeichnis 403–418
- 419–421 Normenverzeichnis 419–421
- 422–426 Namensverzeichnis 422–426
- 427–433 Sachverzeichnis 427–433