Die Bindung der deutschen Zivilgerichte an Beschlüsse von Kommission und Behörden der Europäischen Union im Kartellrecht
Zusammenfassung
Vor deutschen Zivilgerichten wird immer häufiger Schadensersatz wegen Kartellrechtsverletzungen, insbesondere aufgrund von Preisabsprachen, eingeklagt. Die gesetzliche Bindung der Gerichte an entsprechende Entscheidungen der Kommission, des Bundeskartellamts wie auch der Wettbewerbsbehörden anderer Mitgliedsstaaten spielt dabei eine wichtige Rolle, da sie den erneuten Nachweis einer Kartellrechtsverletzung vor Gericht überflüssig macht.
Die Untersuchung befasst sich mit der dogmatischen Grundlegung und praktischen Handhabung dieser Bindungswirkung. Untersucht wird deren Bestehen und Reichweite in verschiedenen Verfahrensstadien und bei verschiedenen Beschlussarten, die besonderen Voraussetzungen für eine Bindung an die Entscheidungen ausländischer Wettbewerbsbehörden sowie Fragen des deutschen Zivilprozessrechts. Besonderes Augenmerk legt die Arbeit auf Fragen der dogmatischen Grundlegung einer solchen Bindung, einschließlich deren Zulässigkeit im Hinblick auf die Grundsätze der Gewaltenteilung und richterlichen Unabhängigkeit.
- 7–18 Einleitung 7–18
- 213–236 B. Bindung des Gerichts an Entscheidungen der deutschen Kartellbehörden nach § 33 Abs. 4 GWB 213–236
- 213–216 I. Entstehungsgeschichte 213–216
- 216–223 1. Tatbestand 216–223
- 231–234 4. Vorlagebefugnis 231–234
- 237–256 C. Bindung des Gerichts an Entscheidungen von Kartellbehörden anderer Mitgliedsstaaten 237–256
- 250–254 3. Anwendbares Recht 250–254
- 254–255 4. Schlussfolgerung 254–255
- 255–256 VI. Bewertung 255–256
- 257–266 D. Prozessuale Fragen 257–266
- 260–262 2. Vertrauliche Fassung? 260–262
- 271–271 F. Fazit 271–271
- 272–276 G. Thesen 272–276
- 277–292 Literaturverzeichnis 277–292