Wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand als Anwendungsvoraussetzung des europäischen und des deutschen Kartellrechts
Zusammenfassung
Die Untersuchung widmet sich der Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten und ihre Untergliederungen aufgrund der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit als Unternehmen und damit als Adressaten der Art. 101 f. AEUV zu gelten haben. Der Gerichtshof weicht in neueren Entscheidungen zu diesem Thema zunehmend von seiner ursprünglichen Definition des Unternehmens ab, die auf die hypothetische Erbringbarkeit einer Leistung durch Private abstellte. Eine konzeptionelle Abstimmung dieser neueren Rechtsprechung mit den bisherigen Grundsätzen ist dabei nur schwer auszumachen.
Das Werk untersucht die Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung des EU-kartellrechtlichen Unternehmensbegriffs in Bezug auf die öffentliche Hand eingehend und zeigt deren Schwächen auf. Anschließend wird ein eigener Vorschlag für die Auslegung des Unternehmens präsentiert. Schließlich geht der Autor noch der Frage nach, ob eine europarechtskonforme Auslegung des Unternehmensbegriffs im deutschen Kartellrecht in jedem Fall zwingend geboten ist, oder ob vielmehr dort, wo die deutsche Rechtsprechung das Unternehmen herkömmlich anders ausgelegt hat als der EuGH, auch zukünftig Raum für eine eigenständige Auslegung verbleibt.
- 13–15 A. Einleitung 13–15
- 13–14 I. Fragestellung 13–14
- 127–128 3. Zwischenergebnis 127–128
- 149–149 3. Zwischenergebnis 149–149
- 173–174 2. Beschaffungstätigkeit 173–174
- 174–175 IV. Ergebnis 174–175
- 176–178 G. Thesen 176–178
- 179–190 Literaturverzeichnis 179–190