Zusammenfassung
Die Koproduktion ist ein verbreitetes Geschäftsmodell der Filmherstellung; der Koproduktionsvertrag ein entsprechend typischer Vertrag mit wiederkehrenden Regelungsmustern.
Der Autor verdeutlicht diese Vertragsinhalte aus den Interessen und Risiken heraus. Die Gegenüberstellung mit dem Gesetzesrecht der bürgerlichen Gesellschaft soll die Abweichungen und die Verselbständigung dieses Vertragstyps demonstrieren, der durch die Beschränkung auf das einzelne Projekt und auf das Innenverhältnis der Parteien geprägt ist. Anschließend an grundlegende Darstellungen, die mehrere Jahrzehnte zurückliegen, arbeitet er die zwischenzeitliche Branchen- und Rechtsentwicklung auf.
Das Werk richtet sich an Produzenten und private wie öffentliche Finanziers von Filmen, an damit befasste Rechtsanwälte, Dienstleister und Bildungseinrichtungen. Es trägt in der Praxis zum leichteren Umgang mit Koproduktionen, zur Transparenz ihrer Wirkungen und zur Absicherung der Vertragsgestaltung bei.
Der Verfasser greift auf eine mehrjährige Erfahrung einschlägiger Vertragsgestaltungen in einem Produktionsunternehmen zurück und berät heute Produzenten als Rechtsanwalt.
- 17–22 Einführung 17–22
- 124–125 5.4.2 Das Budget 124–125
- 125–125 5.4.3 Die Finanzierung 125–125
- 137–139 6.4.1 Die Vertragspraxis 137–139
- 169–169 7.5.1 Die Gesamthand 169–169
- 172–192 § 8 Der Abschluss der Koproduktion und die Auseinandersetzung der Koproduktionsgesellschaft 172–192
- 183–192 8.6 Nachfolgeregelungen 183–192
- 202–203 9.6.3 Übernahmeklauseln 202–203
- 253–263 Literaturverzeichnis 253–263
- 264–269 Sachwortregister 264–269