Zusammenfassung
Das Werk zeigt zunächst, wie sich in der Regierung von Konfliktgebieten die historischen Stränge der Fremdregierung und der Konfliktbearbeitung vereint haben. Sodann wird die Frage erörtert, welche völkerrechtlichen Rechtspositionen hiervon berührt werden und welche Rechtsgrundlagen dafür in Betracht kommen. Der letzte Teil des Buches untersucht die völkerrechtlichen Schranken, denen auch eine rechtmäßige UN-Regierung unterliegt. Da die Vereinten Nationen Hoheitsgewalt gegenüber Individuen bisher kaum je ausgeübt haben, ist dies der völkerrechtlich bislang am wenigsten erschlossene Bereich der Tätigkeiten der Vereinten Nationen.
Neben den rechtswissenschaftlichen Fakultäten ist die Studie vor allem auch für die politologischen Fakultäten und sämtliche an solchen Operationen beteiligten Akteure von Interesse, da die Arbeit vor der völkerrechtlichen Betrachtung zunächst die Wirkungsweise der Regierung von Konfliktgebieten systematisch analysiert.
- 15–16 Einleitung 15–16
- 17–18 II. Operation 17–18
- 19–23 IV. UN-Regierung 19–23
- 23–24 I. Eingangslage 23–24
- 25–27 III. Aufgaben 25–27
- 27–29 IV. Befugnisse 27–29
- 29–29 V. Zusammensetzung 29–29
- 83–87 I. UNTAC 83–87
- 87–89 II. UNOSOM II 87–89
- 89–91 III. UNMIBH 89–91
- 91–95 IV. UNTAES 91–95
- 95–108 V. UNMIK 95–108
- 108–117 VI. UNTAET 108–117
- 117–121 VII. Kritik 117–121
- 157–165 I. Anwendungsbereich 157–165
- 177–179 A. Konsens 177–179
- 179–201 B. Kapitel VII SVN 179–201
- 216–225 II. Menschenrechte 216–225
- 226–240 D. Besondere Regime 226–240
- 226–234 I. Kapitel XII SVN 226–234
- 239–240 III. Zwischenergebnis 239–240
- 240–260 E. Verfassungsprinzipien 240–260
- 240–244 I. Demokratie 240–244
- 244–260 II. Rechtsstaatlichkeit 244–260
- 266–267 C. Die Rechtsgrundlage 266–267
- 267–270 D. Rechtliche Schranken 267–270
- 277–295 Literaturverzeichnis 277–295