Zusammenfassung
Rudolf Smends geisteswissenschaftliche Integrationslehre ist der Versuch, mit dem »Sinnprinzip« der Integration ein einheitsstiftendes Element in den Blick zu nehmen, das Staat und Verfassung qua »Wertgesetzlichkeit des Geistes« innewohne. Es lohnt sich, Smends ambitionierte aber auch umstrittene Überlegungen auf ihren Wert für ein modernes und interdisziplinäres Staats- und Rechtsverständnis zu befragen. Dabei zeigt sich, dass Smend seine Erkenntnisse in ein hochmodernes Verständnis der Verfassung als rechtlicher Normierung des permanenten Übergangs fasste, das förmlich auf das Transitorium »neuer Staatlichkeit« gemünzt zu sein scheint.
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