Zusammenfassung
Im englischen Recht ist das „right to reject“ die zentrale Abhilfe des Empfängers einer vertragswidrigen Ware. Uneinigkeit besteht aber zur genauen Funktion dieser Abhilfe. Seit Oktober 2016 besteht durch den Consumer Rights Act 2015 ein neues System der Gewährleistungsrechte eines Verbrauchers, der die Diskussion zur Bedeutung des „right to reject“ und sein Verhältnis zu anderen Gewährleistungsrechten eröffnet.
Die genaue Funktion und rechtliche Bedeutung des „right to reject“ wird durch eine eingehende Analyse untersucht. Neue Einblicke in zentrale Strukturen und Begriffe des europäischen Rechts werden durch die Betrachtung des Instruments im europarechtlichen Zusammenhang gewonnen. Es wird ersichtlich, dass ein „right to reject“ bereits im acquis communautaire besteht. Die detaillierte deutschsprachige Erläuterung der neuen gesetzlichen Vorschriften erleichtert zudem das Verständnis der komplexen Regelungen und löst mögliche Probleme bei der Anwendung in der Praxis.
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- 21–28 § 1 Einleitung 21–28
- 281–288 § 7 Ergebnisse 281–288
- 289–294 Entscheidungsverzeichnis 289–294
- 295–309 Literaturverzeichnis 295–309