Massenzugriff der Staatsanwaltschaft auf Kundendaten von Banken zur Ermittlung von Internetstraftaten
Zusammenfassung
Der Schutz Nichtverdächtiger muss bei neuen Ermittlungstechniken der Staatsanwaltschaft ins Zentrum der grundrechtsorientierten Diskussion gerückt werden. Das gilt besonders für den massenhaften Zugriff der Staatsanwaltschaft auf Kundendaten von Privatunternehmen. Die Datenerhebung wird von den Fachgerichten routinemäßig auf die Ermittlungsgeneralklausel der StPO gestützt. Diese genügt aber weder den Anforderungen des deutschen Datenschutzes noch der neuen Richtlinie (EU) 2016/680, die bis zum 6. Mai 2018 umgesetzt werden muss. Selbst das Bundesverfassungsgericht verkennt diese grundrechtssensible Dimension in seiner „Mikado“-Entscheidung, die dem Verfasser als Ausgangspunkt für seine Analyse dient.