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Intelligente Agenten und das Recht / Intelligente Agenten als „Personen“ im Strafrecht?
Intelligente Agenten und das Recht / Intelligente Agenten als „Personen“ im Strafrecht?
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1–8
Titelei/Inhaltsverzeichnis
1–8
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9–20
A. Einleitung
9–20
Intelligente Agenten und das Recht – Verantwortungszuschreibung in Antike und Moderne
Sabine Gless, Kurt Seelmann
Sabine Gless, Kurt Seelmann
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A. Einleitung
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B. Grundsatzfragen
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Michael Decker: „Adaptive Robotik und Verantwortung“
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Gerhard Seher: „Intelligente Agenten als „Personen“ im Strafrecht?“
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Jonathan Erhardt/Martino Mona: „Rechtsperson Roboter“
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C. Historie – Sklavenhalterhaftung
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Jan Dirk Harke: „Zwei Arten der Haftung für ein Sklavendelikt“
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Cosima Möller: „Haftungskonzepte im römischen Deliktsrecht“
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D. Umbruch und Zukunftsszenarien
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Ruth Janal „Die deliktische Haftung beim Einsatz von Robotern – Lehren aus der Haftung für Sachen und Gehilfen“
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Herbert Zech „Zivilrechtliche Haftung für den Einsatz von Robotern – Zuweisung von Automatisierungs- und Autonomierisiken“
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Christian Armbrüster „Verantwortungsverlagerungen und Versicherungsschutz – Das Beispiel des automatisierten Fahrens“
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Sabine Gless: „Mein Auto fährt zu schnell, nicht ich!“ – Strafrechtliche Verantwortung für hochautomatisiertes Fahren“
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E. Rechtsverantwortung für Intelligente Agenten
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21–94
B. Grundsatzfragen
21–94
21–44
Adaptive Robotik und Verantwortung
Michael Decker
Michael Decker
21–44
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A. Einführung
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I. Roboter als Mittel zum Zweck
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II. Adaptive Service-Robotik
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B. Adaptive Robotersysteme – Fallbeispiele
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I. Museumsführer
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II. Autonomes Fahren
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III. Prothetik
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C. Lernende Systeme
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I. Maschinelles Lernen
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II. Fallbeispiel AlphaGo
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D. Diskussion
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I. Lernende Systeme in verschiedenen Anwendungskontexten
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1. Museumsführer
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2. Autonomes Fahren
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3. Prothetik
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II. Schlussfolgerungen für die Technikgestaltung
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1. Überprüfen des Lernerfolgs
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2. Eigenständiges Lernen
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3. Resümmierender Ausblick
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45–60
Intelligente Agenten als „Personen“ im Strafrecht?
Gerhard Seher
Gerhard Seher
45–60
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A. Vorbemerkungen ‒ Begriffliches ‒ Gedankengang
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B. Handlung und Taterfolg
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I. Normtheoretische Grundlegung
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II. Rechtliche Handlungsbegriffe
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III. Tathandlung, Kausalität und objektive Zurechnung
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C. Vorsatz und Fahrlässigkeit
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D. Schuld
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E. Bestrafbarkeit
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F. Schluss: Fünf Thesen
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61–94
Rechtsperson Roboter – Philosophische Grundlagen für den rechtlichen Umgang mit künstlicher Intelligenz
Jonathan Erhardt, Martino Mona
Jonathan Erhardt, Martino Mona
61–94
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A. Einführung
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I. Neue und vertraute Probleme der künstlichen Intelligenz
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II. Terminologie und Grundlagen der künstlichen Intelligenz
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B. Künstliche Intelligenzen als Personen und Rechtspersonen
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I. Künstliche Intelligenzen als Personen
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II. Künstliche Intelligenzen als Rechtspersönlichkeiten
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III. Folgebetrachtungen
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C. Konklusion
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95–138
C. Historie – Sklavenhalterhaftung
95–138
95–118
Sklavenhalterhaftung in Rom
Jan Dirk Harke
Jan Dirk Harke
95–118
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A. Zwei Arten der Haftung für ein Sklavendelikt
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B. Die Tatbestände der objektiven Haftung
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C. Zwei unterschiedliche Haftungskonzepte
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I. Haftung für verschuldensnahe Verkehrsgefährdung
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II. Sklaven- und Tierhalterhaftung als verschuldensfreie Haftung
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D. Zusammentreffen beider Arten objektiver Haftung
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5. Vergesellschaftung des Risikos der Sklavenhaltung
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E. Folgerungen für das heutige Problem der Haftung für intelligente Agenten?
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119–138
Haftungskonzepte im römischen Deliktsrecht
Cosima Möller
Cosima Möller
119–138
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A. Einleitung – Zur Rolle einer historischen Skizze, mit einigen Bemerkungen zum Charakter des römischen Rechts
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B. Zur geschichtlichen Entwicklung und zu den verschiedenen Konzeptionen im römischen Recht
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I. XII-Tafel-Zeit und Ausgangslage
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II. Die lex Aquilia und ihre unterschiedlichen Interpretationen
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III. Gefährdungshaftung im römischen Recht am Beispiel der actio de deiectis vel effusis
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IV. Andere Akteure und Übernahmeverschulden
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C. Schlussfolgerungen
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139–252
D. Umbruch und Zukunftsszenarien
139–252
139–162
Die deliktische Haftung beim Einsatz von Robotern – Lehren aus der Haftung für Sachen und Gehilfen
Ruth Janal
Ruth Janal
139–162
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A. Einleitung
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B. Die Haftung für Sachen
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I. Eius damnum, cuius commodum?
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II. Die französische Sachhalterhaftung
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III. Deutschland
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IV. England
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C. Die Haftung für Gehilfen
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I. Frankreich
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II. Deutschland
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III. England
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D. Perspektive: Die Haftung für intelligente Agenten
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I. Eius damnum, cuius commodum?
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II. Strikte Haftung vs. Verkehrssicherungspflichten
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III. Abgrenzung intelligenter Agenten von „normalen“ Sachen
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IV. Realisierung der Autonomiegefahr
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V. Die Bestimmung des Geschäftsherrn
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1. Sachsteuerung
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2. Immaterielle intelligente Agenten
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3. Geistige Voraussetzungen für die Geschäftsherrnhaftung
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E. Fazit
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163–204
Zivilrechtliche Haftung für den Einsatz von Robotern – Zuweisung von Automatisierungs- und Autonomierisiken
Herbert Zech
Herbert Zech
163–204
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Einleitung
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A. Besondere Risiken von Robotern
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I. Entwicklung der Robotertechnologie (Robotics)
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II. Was macht Robotics zu einer besonderen Technologie?
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1. Klassische Robotics: Komplexität und Kopplung von Software und Hardware
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a) Komplexität von IT (Hardware und Software)
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b) Kopplung von Software und Hardware
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2. Aktuelle Entwicklung: Zunehmende Automatisierung, Mobilität und Vernetzung
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a) Zunehmende Automatisierung (Hoch- und Voll-Automatisierung)
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b) Mobilität
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c) Vernetzung
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3. Zukünftige Entwicklung: Autonome Roboter
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III. Automatisierungsrisiko
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1. Komplexitätsrisiko (Risiko computergesteuerter Maschinen)
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2. Mobilitätsrisiko (Risiko durch Teilnahme am allgemeinen Verkehr)
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a) Einsatz in geschlossener Umgebung oder Teilnahme am allgemeinen Verkehr
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b) Kommerzieller oder privater Einsatz
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3. Vernetzungsrisiko
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IV. Autonomierisiko
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B. Haftungsrechtliche Grundlagen
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I. Roboter als technische Produkte
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II. Mögliche Verantwortliche im Umgang mit Robotertechnik
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1. Produzentenseite (Inverkehrbringen von Robotern)
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a) Entwickler
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b) Hersteller
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c) Händler
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2. Anwenderseite (Betrieb von Robotern)
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a) Kommerzieller Anwender
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b) Verbraucher
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c) Roboter als Haftungssubjekt
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3. Haftung Dritter
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III. Haftung für pflichtwidriges Verhalten (Pflichten im Umgang mit Robotertechnologie)
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1. Haftung wegen Verletzung geschützter Rechtsgüter (§ 823 Abs. 1 BGB)
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a) Hersteller
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b) Betreiber
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2.Verstoß gegen Verbotsgesetze (§ 823 Abs. 2 BGB)
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3. Einfluss technischer Normung und gesetzgeberische Gestaltungsmöglichkeiten
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IV. Produkthaftung (Haftung nach ProdHaftG)
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V. Gefährdungshaftung
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C. Haftung für hoch- und vollautomatisierte Roboter (Automatisierungsrisiko)
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I. Tatbestandliche Kriterien für eine Beurteilung des Automatisierungsrisikos
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1. Einteilung nach Automatisierungsgrad
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2. Größe und Leistung
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3. Mobilität
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4. Sachkunde des Nutzers
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II. Inverkehrbringen hoch- und vollautomatisierter Maschinen
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1. Inverkehrbringen automatisierter Maschinen, insbesondere selbststeuernder Fahrzeuge, entspricht grundsätzlich der üblichen Sorgfalt
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2. Mögliche gesetzgeberische Klarstellung
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III. Produktbeobachtung
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IV. Kommerzieller Einsatz
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1. Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB
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2. Analoge Anwendung des § 831 Abs. 1 BGB (Roboter als Angestellte)
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V. Einsatz durch Verbraucher
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D. Haftung für autonome Roboter (Autonomierisiko)
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I. Risikobeurteilung bei autonomen Maschinen
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II. Inverkehrbringen autonomer Roboter
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1. Inverkehrbringen autonomer Roboter als Sorgfaltspflichtverletzung bzw. Autonomie als Konstruktionsfehler de lege lata
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2. Zulassung autonomer Roboter durch gesetzliche Regelung
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3. Einschränkung der Autonomie als Herstellerpflicht zumindest für eine Übergangszeit
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III. Produktbeobachtung
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IV. Einsatz autonomer Roboter
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1. Einsatz als Verkehrspflichtverletzung
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2. Geschäftsherrenhaftung sowie Roboter als Kinder
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3. Gefährdungshaftung in Analogie zur Tierhalterhaftung
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E. Roboterhaftung de lege ferenda
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I. Aufgaben des Haftungsrechts im Zusammenhang mit Risiken der Robotertechnologie
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1. Schadensprävention
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a) Verschuldenshaftung
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b) Gefährdungshaftung
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2. Schadensstreuung
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3. Technikermöglichung
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II. Spezifische Risiken der Robotertechnik und tatbestandliche Erfassung
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III. Einführung einer besonderen Roboter-Produkthaftung (Gefährdungshaftung der Hersteller)
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IV. Einführung einer Roboter-Verkehrshaftung (Gefährdungshaftung der Betreiber)
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V. Haftungsersetzende Unfallversicherung als Alternative zu Gefährdungshaftungsregelungen
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VI. Haftung der Roboter selbst?
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F. Fazit
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205–224
Verantwortungsverlagerungen und Versicherungsschutz – Das Beispiel des automatisierten Fahrens
Christian Armbrüster
Christian Armbrüster
205–224
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A. Einführung: Das autonome Fahrzeug als intelligenter Agent
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B. Zivilrechtliche Verantwortung von Halter und Führer für autonome Fahrzeuge
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I. Grundregeln
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II. Anwendung auf automatisiertes Fahren
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1. Verschuldensabhängige Haftung des Kfz-Führers
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2. Gefährdungshaftung des Kfz-Halters
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C. Zivilrechtliche Verantwortung des Herstellers von automatisierten Fahrsystemen
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I. Maßgebliche Tatbestände der Produkthaftung
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II. Grenzen der Durchsetzbarkeit von Produkthaftungsansprüchen
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III. Produktbeobachtungspflicht
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D. Auswirkungen auf die Kfz-Haftpflichtversicherung
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I. Deckungsumfang der Versicherung
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II. Regressmöglichkeiten des Versicherers
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E. Verlagerung auf die Produkthaftpflichtversicherung?
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F. Exkurs: Verlagerung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit?
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G. Folgen des Einsatzes automatisierter Fahrsysteme für den Schadensumfang
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H. Automatisierte Fahrsysteme und Datenschutz
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I. Verantwortungsauflösung de lege ferenda durch einen Pool?
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J. Zusammenfassung und Ausblick
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225–252
„Mein Auto fuhr zu schnell, nicht ich!“ – Strafrechtliche Verantwortung für hochautomatisiertes Fahren
Sabine Gless
Sabine Gless
225–252
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A. Einleitung
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B. Fahrverantwortung beim hochautomatisierten Fahren
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I. Begriff des hochautomatisierten Fahrens
Details
II. Agenten und Personen beim hochautomatisierten Fahren
Details
III. Verantwortung für Autofahren in historischer Entwicklung
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C. Haftung des Fahrers für hochautomatisiertes Fahren
Details
I. Strafrechtliche Fahrlässigkeitshaftung – Allgemein
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1. Vorhersehbarkeit des Erfolges
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2. Sorgfaltspflichtverletzung
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a) Definition der Sorgfaltspflichten
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b) Übernahmeverschulden
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c) Zwischenergebnis
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II. Hochautomatisiertes Fahren – ein erlaubtes Risiko?
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III. Der Autopilot als Autofahrer
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IV. Realisierung eines allgemeinen Lebensrisikos
Details
V. Zwischenergebnis
Details
D. Fazit: Plädoyer für die Etablierung strafrechtlicher Verantwortlichkeit für Betreiber
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253–256
Autorenverzeichnis
253–256
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Access
Intelligente Agenten und das Recht , page 45 - 60
Intelligente Agenten als „Personen“ im Strafrecht?
Autoren
Gerhard Seher
DOI
doi.org/10.5771/9783845280066-45
ISBN print: 978-3-8487-3705-5
ISBN online: 978-3-8452-8006-6
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