Erziehung durch Jugendschöffen?
Eine empirische Untersuchung zur Funktion und Stellung der Jugendschöffen im Jugendgerichtsverfahren
Zusammenfassung
Bundesweit gab es zum Untersuchungszeitpunkt ca. 12.000 Jugendschöffen und ca. 700 Jugendrichterstellen. Größenordnung und Relation verdeutlichen, dass die Jugendschöffen zentrale Akteure des Jugendgerichtsverfahrens sind. Trotzdem weiß man nichts über sie. Dies ändert sich mit der Untersuchung grundlegend.
Durch die gleichzeitige Befragung der Jugendschöffen und Berufsjugendrichter ermöglicht die Untersuchung zudem einen direkten Vergleich zwischen Selbst- und Fremdeinschätzung. Dies alles geschieht aufgrund der ungewöhnlich hohen Rücklaufquote auf einer verlässlichen, empirischen Basis. Damit werden der Justizpraxis und den Landesjustizverwaltungen wichtige Erkenntnisse zur Funktion, Stellung und Kommunikation von Jugendschöffen sowie zu deren Kooperation mit den Berufsjugendrichtern geliefert. Zugleich werden vorhandene Optimierungsmöglichkeiten zur besseren Nutzung des Potentials der Jugendschöffen aufgezeigt und abschließend entsprechende Lösungen angeboten.
- 19–32 Einleitung 19–32
- 349–362 Literaturverzeichnis 349–362
- 363–382 Anlage 1: Fragebögen 363–382