Bedeutung, Auslegung und Realisierung des Konzepts der positiven Maßnahmen nach § 5 AGG im unionsrechtlichen Kontext
Mit vergleichenden Überlegungen zum italienischen Recht
Zusammenfassung
Das Werk ist an einer Schnittstelle zwischen (europäischem) Arbeits- und Gleichbehandlungsrecht angesiedelt. Die Autorin entwickelt eine Typologie „Positiver Maßnahmen“ nach § 5 AGG zur Förderung von Chancengleichheit, gleichberechtigter Teilhabe und Anerkennung im Arbeitsleben. Die Ausgangsthese lautet, dass die langjährigen Diskussionen um Zulässigkeit und Grenzen von Frauenquoten im Arbeitsleben den Anwendungsbereich des Konzepts der positiven Maßnahmen verengt haben. Die Autorin erweitert dieses Verständnis, indem sie jeweils eine normativ ausgerichtete Typologie „Positiver Maßnahmen“ für die Dimensionen Geschlecht, Behinderung und Alter entwickelt.
Rechtsvergleichende Überlegungen zu Italien bereichern das Werk: Das Ziel einer materiellen Gleichheit ist in der italienischen Verfassung bereits seit 1948 neben der formalen Rechtsgleichheit verankert. Die Autorin untersucht, inwiefern diese Ausgangslage die Entwicklung der unionsrechtlich determinierten „Positiven Maßnahmen“ beeinflusst hat.
- 422–430 B. Rechtsquellen 422–430
- 747–769 Kapitel 6: Thesen 747–769
- 769–823 Literaturverzeichnis 769–823