Der innerstaatliche Regress infolge haftungsauslösender Verstöße von Kommunen gegen Unionsrecht
Ein Beitrag zur interkörperschaftlichen Haftung im Bundesstaat
Zusammenfassung
Kommunen sind in signifikantem Ausmaß mit dem Vollzug von Unionsrecht betraut. Kommt es hierbei zu Verstößen gegen das Unionsrecht, treffen finanzielle Sanktionen jedoch in aller Regel die Bundesrepublik Deutschland als Gesamtstaat. Die Arbeit untersucht, wie diese Lasten im föderalen Bundesstaat im Wege eines innerstaatlichen Regresses verteilt werden.
Ausgehend von den Fragen, wie der Bundesrepublik das kommunale Fehlverhalten zugerechnet wird und warum zunächst der Bund einstandspflichtig ist, werden die rechtspolitische Sinnhaftigkeit des innerstaatlichen Regresses sowie der Einfluss des Unionsrechts ermittelt. Hierauf folgt eine kritische Analyse von Art. 104a Abs. 6 und Art. 109 Abs. 5 GG, in deren Rahmen das jeweilige Bundesland für „seine“ Kommunen haftet.
Abschließend eruiert der Autor den Regress im Verhältnis zwischen Land und Kommune und erarbeitet „Leitplanken“ für ein Regressregime de lege ferenda unter besonderer Berücksichtigung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie.
- 23–31 Einleitung 23–31
- 243–251 Fazit der Untersuchung 243–251
- 251–277 Literaturverzeichnis 251–277
- 277–278 Gesprächsverzeichnis 277–278