Verbraucherschutz durch aufsichtsrechtliche Vertragskontrollen im Heim- und Pflegewohnrecht
HeimG und landesrechtliche Fortentwicklungen am Beispiel Hessens
Zusammenfassung
Der umfassende Schutz der pflegebedürftigen Menschen betrifft deren Äquivalenz-, Integritäts- und Entfaltungsinteresse.
Die Autorin untersucht die diesbezüglichen Schutzmechanismen durch Betrachtung des 1975 als bundeseinheitliches Heimrecht etablierten Bereichs, der sich nicht erst seit der Föderalismusreform 2006 fortwährend im Wandel befindet. Nicht zuletzt variiert die Terminologie der Landesgesetzgeber erheblich, so dass die Autorin den allgemein als veraltet angesehenen Begriff des Heimrechts durch den neuen Begriff des Pflegewohnrechts rechtswissenschaftlich und zeitgemäß handhabbar zu machen versucht.
Im Fokus der Arbeit steht die Verschränkung der zivilrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Mechanismen des Verbraucherschutzes im sensiblen Bereich des Pflegewohnrechts. Daneben bezieht die Arbeit weiterhin die Modifikationen durch die soziale Pflegeversicherung sowie außerrechtliche Instrumente ein.
- 224–234 6. Teil: Schlussteil 224–234
- 235–248 Literaturverzeichnis 235–248