Grund- und Menschenrechte in Europa
Das neue System des Grund- und Menschenrechtsschutzes in der Europäischen Union nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und dem Beitritt der Union zur EMRK
Zusammenfassung
Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist die Europäische Grundrechtecharta rechtsverbindlich und somit neben die ungeschriebenen Grundrechte als allgemeine Rechtsgrundätze getreten. Mit dem Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK) wird der Grundrechtsschutz in der Union nun dreigliedrig.
In seiner Untersuchung arbeitet der Verfasser die neue Systematik des Europäischen Grundrechtsschutzes heraus. Welche Grundrechtsnormen genießen Vorrang? Was, wenn die verschiedenen Gewährleistungen gleichwertigen Rechtsschutz bieten?
Ausgehend von einer kurzen Geschichte der historischen Entwicklung der Grundrechtsnormen von der antiken Idee bis zum kodifizierten Grundrechtekatalog wird der Beitritt der EU zur EMRK mit seinen inhaltlichen und formalen Problemen beleuchtet und schließlich der neue Europäische Grundrechtsschutz systematisiert und wissenschaftlich fundiert dogmatisch begründet.
Ein unverzichtbares Werk für jeden, der die Systematik des neuen Grundrechtsschutzes in der EU verstehen will.
- 17–17 Einführung 17–17
- 26–28 2. Christentum 26–28
- 35–47 I. Europarat 35–47
- 35–46 1. EMRK 35–46
- 92–94 5. Zusammenfassung 92–94
- 103–108 III. Rechtsschutz 103–108
- 116–118 1. Die Präambel der EGRC 116–118
- 136–137 4. Zusammenfassung 136–137
- 139–139 3. Zusammenfassung 139–139
- 139–178 B. Konkurrenz 139–178
- 156–157 4. Zwischenergebnis 156–157
- 174–175 3. Zwischenergebnis 174–175
- 178–178 3. Zwischenergebnis 178–178
- 179–182 D. Ergebnis 179–182
- 183–190 Literaturverzeichnis 183–190