Das Recht auf Anhörung eines bestimmten Arztes (§ 109 SGG)
Dogmatische Einordnung und sozialgerichtliche Praxis eines umstrittenen Prozessinstruments
Zusammenfassung
Die Studie behandelt das in der sozialrechtlichen Praxis sehr umstrittene Antragsrecht auf Anhörung eines bestimmten Arztes im sozialgerichtlichen Verfahren (§ 109 SGG).
In Prozessen vor den Sozialgerichten wird häufig um komplexe medizinische Fragen gestritten. Daher wird im Rahmen der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung häufig ärztlicher Sachverstand beigezogen. Das Sozialgerichtsgesetz kennt neben der Gutachteneinholung von Amts wegen die Besonderheit der Anhörung eines von der Klagepartei benannten Arztes. Die Arbeit ordnet das Antragsrecht zunächst dogmatisch ein und untersucht insbesondere, welche Zwecke dieses verfolgt, und wie es sich zur gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung verhält. Im zweiten, dem empirischen Teil wird auf Basis einer bundesweiten Untersuchung sozialgerichtlicher Verfahren der Frage nachgegangen, ob und in welcher Weise sich die von der Klagepartei veranlassten Gutachten auf den Prozessverlauf und das Prozessergebnis auswirken. Damit ist die Arbeit zugleich ein Beitrag zur Verbindung von Rechtsdogmatik und Rechtstatsachenforschung.
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- 25–37 1. Einleitung 25–37
- 25–28 A. Problemstellung 25–28
- 28–30 B. Forschungsfrage 28–30
- 30–37 C. Methodik 30–37
- 62–63 A. Problemlage 62–63
- 85–85 III. Ergebnisse 85–85
- 90–95 I. Begriffsklärung 90–95
- 121–122 I. Grundsätze 121–122
- 138–141 I. Erhebungsinstrumente 138–141
- 153–157 B. Bildung von Indizes 153–157
- 241–241 B. Objektive Befriedung 241–241
- 242–249 Kapitel 13. Auswertung in der Dimension „Kosten“ und allgemeine Einschätzungen der Befragten 242–249
- 244–246 I. Indexbildung 244–246
- 257–259 I. Prozessverlauf 257–259
- 259–260 II. Prozessausgang 259–260
- 260–261 III. Chancengleichheit 260–261
- 261–263 IV. Rechtsfrieden 261–263
- 263–263 V. Kosten 263–263
- 273–274 III. Fazit 273–274
- 275–284 Literaturverzeichnis 275–284
- 285–322 Anhang 285–322
- 285–320 A. Fragebögen 285–320