Muslimische Gemeinschaften im Religionsverfassungsrecht
Die Kooperation des Staates mit muslimischen Gemeinschaften im Lichte der Religionsfreiheit, der Gleichheitssätze und des Verbots der Staatskirche
Zusammenfassung
Die Arbeit möchte zur Klärung beitragen, ob und wie Strukturen, in denen sich Muslime in Deutschland zur Religionsausübung zusammentun, in die staatskirchenrechtlichen Gewährleistungen konstruktiv einbezogen werden können. Im Fokus stehen der bekennende Religionsunterricht an öffentlichen Schulen und der Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Dabei geht es nicht nur um die Frage, bei Vorliegen welcher Voraussetzungen muslimische Gemeinschaften einbezogen werden müssen. Gegenstand der Arbeit sind vielmehr auch die Fragen, inwieweit staatliche Stellen muslimische Gemeinschaften einbeziehen dürfen, wenn verfassungsrechtliche Ansprüche nicht bestehen, und inwieweit sie befugt sind, auf deren Einbeziehbarkeit hinzuwirken. Dafür werden die für die Zusammenarbeit des Staates mit muslimischen Gemeinschaften relevanten staatskirchenrechtlichen Bestimmungen - orientiert am Grundrecht der Religionsfreiheit, den Gleichheitssätzen und dem Verbot der Staatskirche - untersucht. Konkrete muslimische Gemeinschaften und einzelne staatliche Maßnahmen werden beispielhaft zu den entwickelten Grundlinien in Bezug gesetzt.
Die Autorin zeigt, dass eine dem Grundsatz der Einheit der Verfassung verpflichtete Auslegung des Staatskirchenrechts es ermöglicht, die muslimischen Gemeinschaften weitgehend in die staatskirchenrechtlichen Gewährleistungen einzubeziehen.
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- 17–21 A Einleitung 17–21
- 22–22 I. Einleitung 22–22
- 24–25 2) Die Aleviten 24–25
- 32–32 1) Einführung 32–32
- 32–34 2) Moscheevereine 32–34
- 34–37 3) Dachverbände 34–37
- 37–39 4) Spitzenverbände 37–39
- 87–88 I. Einleitung 87–88
- 123–124 1) Einführung 123–124
- 129–130 IV. Zusammenfassung 129–130
- 131–133 I. Einleitung 131–133
- 133–136 1) Staatliche Aufgaben 133–136
- 140–141 6) Freiwilligkeit 140–141
- 158–158 1) Einführung 158–158
- 164–164 1) Einführung 164–164
- 167–169 VI. Zusammenfassung 167–169
- 170–172 F Resümee 170–172
- 173–185 Literaturverzeichnis 173–185