Muslimische Gemeinschaften im Religionsverfassungsrecht
Die Kooperation des Staates mit muslimischen Gemeinschaften im Lichte der Religionsfreiheit, der Gleichheitssätze und des Verbots der Staatskirche
Zusammenfassung
Die Arbeit möchte zur Klärung beitragen, ob und wie Strukturen, in denen sich Muslime in Deutschland zur Religionsausübung zusammentun, in die staatskirchenrechtlichen Gewährleistungen konstruktiv einbezogen werden können. Im Fokus stehen der bekennende Religionsunterricht an öffentlichen Schulen und der Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Dabei geht es nicht nur um die Frage, bei Vorliegen welcher Voraussetzungen muslimische Gemeinschaften einbezogen werden müssen. Gegenstand der Arbeit sind vielmehr auch die Fragen, inwieweit staatliche Stellen muslimische Gemeinschaften einbeziehen dürfen, wenn verfassungsrechtliche Ansprüche nicht bestehen, und inwieweit sie befugt sind, auf deren Einbeziehbarkeit hinzuwirken. Dafür werden die für die Zusammenarbeit des Staates mit muslimischen Gemeinschaften relevanten staatskirchenrechtlichen Bestimmungen - orientiert am Grundrecht der Religionsfreiheit, den Gleichheitssätzen und dem Verbot der Staatskirche - untersucht. Konkrete muslimische Gemeinschaften und einzelne staatliche Maßnahmen werden beispielhaft zu den entwickelten Grundlinien in Bezug gesetzt.
Die Autorin zeigt, dass eine dem Grundsatz der Einheit der Verfassung verpflichtete Auslegung des Staatskirchenrechts es ermöglicht, die muslimischen Gemeinschaften weitgehend in die staatskirchenrechtlichen Gewährleistungen einzubeziehen.
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- 2–14 Titelei/Inhaltsverzeichnis 2–14
- 15–16 Abkürzungsverzeichnis 15–16
- 17–21 A Einleitung 17–21
- 17–20 I. Gegenstand der Arbeit 17–20
- 20–21 II. Gang der Untersuchung 20–21
- 22–39 B Muslimische Gemeinschaften in Deutschland 22–39
- 22–22 I. Einleitung 22–22
- 22–27 II. Erscheinungsformen des Islam in Deutschland 22–27
- 22–24 1) Der sunnitische Islam 22–24
- 24–25 2) Die Aleviten 24–25
- 25–26 3) Der schiitische Islam 25–26
- 26–26 4) Die Ahmadiyya-Bewegung 26–26
- 26–27 5) Die Einheit des Islam und die Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Muslime 26–27
- 27–32 III. Entwicklung muslimischer Gemeinschaften in Deutschland seit den 1960er Jahren 27–32
- 32–39 IV. Aufgaben und Strukturen verschiedener Typen muslimischer Zusammenschlüsse 32–39
- 32–32 1) Einführung 32–32
- 32–34 2) Moscheevereine 32–34
- 34–37 3) Dachverbände 34–37
- 37–39 4) Spitzenverbände 37–39
- 40–86 C Religionsverfassungsrechtliche Koordinaten 40–86
- 40–42 I. Einleitung 40–42
- 42–63 II. Das Grundrecht der Religionsfreiheit 42–63
- 42–42 1) Einführung 42–42
- 42–47 2) Das Grundrecht der Religionsfreiheit in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 42–47
- a) Die dreistufige Grundrechtsprüfung
- b) Die am plausiblen Selbstverständnis der Grundrechtsträger orientierte Schutzbereichsauslegung
- (1) Keine gegenständliche Festlegung
- (2) Einheitlicher Schutzbereich
- (3) Plausibilitätskriterium
- (4) Zentralität des religiösen Handlungsantriebs?
- c) Art. 4 I, II GG als vorbehaltslose Gewährleistung
- 47–51 3) Reform des dreistufigen Aufbaus der Grundrechtsprüfung? 47–51
- a) Ermittlung des Gewährleistungsgehalts der Religionsfreiheit auf der ersten Stufe der Grundrechtsprüfung
- b) Zugewinn an Rationalität durch die Berücksichtigung abstrakt-genereller Erwägungen auf der ersten Stufe der Grundrechtsprüfung?
- c) Unklarheiten des Prüfungsprogramms
- d) Ergebnis
- 51–57 4) Vorschläge des Schrifttums zur Auslegung des Schutzbereichs der Religionsfreiheit 51–57
- a) Einleitung
- b) Am christlich-europäischen Religionsverständnis ausgerichteter Grundrechtstatbestand
- c) An einem universalistischen Kernbereich des Religiösen ausgerichtete Schutzbereichsauslegung
- d) Begrenzung des Schutzbereichs durch das allgemeine Gewaltverbot
- e) Ergebnis
- 57–59 5) Art. 140 GG, 136 I WRV als Gesetzesvorbehalt des Art. 4 I, II GG 57–59
- 59–63 6) Religiöse Vorstellungen als Anknüpfungspunkt staatlicher Sanktionen 59–63
- a) Einleitung
- b) Der Schutzbereich der Religionsfreiheit und „verfassungswidrige“ religiöse Vorstellungen
- c) Eingriff in den Schutzbereich durch Sanktionierung des Bildens, Habens oder Lebens religiöser Vorstellungen
- d) Keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Eingriffen in das Bilden und Haben religiöser Vorstellungen
- e) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Eingriffen in religiös motivierte verfassungsgüterverletzende Handlungen
- f) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung staatlicher Eingriffe zur Verhütung verfassungsgüterverletzender Handlungen
- g) Ergebnis
- 63–75 III. Die Gleichheitssätze 63–75
- 63–64 1) Einführung 63–64
- 64–65 2) Der besondere Gleichheitssatz als Verbot intendierter Diskriminierungen 64–65
- 65–66 3) Der besondere Gleichheitssatz als striktes Anknüpfungsverbot 65–66
- 66–73 4) Der besondere Gleichheitssatz als Begründungsverbot 66–73
- a) Einleitung
- b) Art. 3 III 1 GG als normative Vorgabe der Gleichwertigkeit
- c) Einbeziehung von Verhaltensweisen in die normative Vorgabe der Gleichwertigkeit
- d) Normative Vorgabe auch im Leistungsbereich
- e) Kein Gebot faktischer Gleichbehandlung religiöser Gemeinschaften
- f) Verbot an religiöse Inhalte anknüpfender religionspolitischer Fördermaßnahmen
- g) Ergebnis
- 73–74 5) Der besondere Gleichheitssatz als Konkretisierung „via negativa“ des allgemeinen Gleichheitssatzes 73–74
- 74–75 6) Zwischenbilanz 74–75
- 75–84 IV. Das Verbot der Staatskirche 75–84
- 75–76 1) Einleitung 75–76
- 76–80 2) Verfassungsrechtliche Folgen der Unterscheidung von Staat und Kirchen 76–80
- a) Unterscheidung von „Recht“ und „Religion“
- b) Inkompetenz des Staates in innerreligiösen Fragen
- c) Verbot religiöser Maßstäbe
- 80–84 3) Prinzipielle Vorgaben zum Umgang des Staates mit religiösweltanschaulichen Akteuren und für die staatliche Berücksichtigung religiös-weltanschaulicher Inhalte? 80–84
- a) Strikter Trennungsgrundsatz
- b) Grundsatz der Religionsfreundlichkeit
- c) Gestaltungsspielraum bei der Berücksichtigung religiöser Belange
- 84–86 V. Zusammenfassung 84–86
- 87–130 D Verfassungsrechtliche Anforderungen an die anspruchsbegründete Einrichtung muslimischen Religionsunterrichts und den anspruchsbegründeten Erwerb des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts durch muslimische Gemeinschaften 87–130
- 87–88 I. Einleitung 87–88
- 88–123 II. Die Voraussetzungen der Ansprüche auf Körperschaftsstatus und Religionsunterricht 88–123
- 88–101 1) Das Merkmal Religionsgemeinschaft 88–101
- a) Begriffliches: Religionsgemeinschaft und Religionsgesellschaft
- b) Der Religionsgemeinschaftsbegriff nach Anschütz im Lichte der individuellen Religionsfreiheit
- (1) Anforderungen an die Organisationsstruktur
- (2) Anforderungen an das religiöse Bekenntnis
- (3) Allseitige Pflege religiöser Aufgaben
- (4) Zwischenbilanz
- 101–107 2) Gewähr der Dauer und ausreichender Mitgliederzahl 101–107
- a) Einführung
- b) Prognose hinsichtlich der Dauerhaftigkeit des Bestands der betreffenden Religionsgemeinschaft
- c) Ausreichende Mitgliederzahl einer Religionsgemeinschaft
- 107–109 3) Eindeutige und freiheitliche Mitgliedschaftsregeln 107–109
- 109–111 4) Verbindliche Vertretungsstruktur nach außen 109–111
- 111–123 5) Ungeschriebene Voraussetzungen 111–123
- a) Einleitung
- b) Gemeinwohlverantwortlichkeit und Kulturadäquanz
- c) Loyale bzw. positive Grundhaltung gegenüber dem Staat
- d) Rechtstreue
- (1) Beeinträchtigung von Verfassungsgütern durch das zu erwartende Verhalten einer Religionsgemeinschaft
- (2) Beziehung zwischen Körperschaftsstatus bzw. Religionsunterricht und der drohenden Beeinträchtigung von Verfassungsgütern
- (3) Verweigerung des Körperschaftsstatus und des Religionsunterrichts für muslimische Gemeinschaften
- 123–129 III. Der Vorbehalt staatlicher Aufsicht über den Religionsunterricht 123–129
- 123–124 1) Einführung 123–124
- 124–124 2) Art. 7 III 2 GG als auch auf inhaltliche Fragen bezogenes Aufsichtsrecht 124–124
- 124–125 3) Auslegung des staatlichen Aufsichtsrechts im Lichte der Religionsfreiheit? 124–125
- 125–127 4) Art. 7 III 2 GG als Grundlage für beschränkende Kontrolle der Inhalte schulischen Religionsunterrichts 125–127
- 127–128 5) Lösung von Widersprüchen zwischen religiösen Lehren und staatlichen Erziehungszielen 127–128
- 128–129 6) Der Vorbehalt des Art. 7 III 2 GG und muslimischer Religionsunterricht 128–129
- 129–130 IV. Zusammenfassung 129–130
- 131–169 E Zusammenarbeit von Staat und muslimischen Gemeinschaften jenseits der im Grundgesetz vorgegebenen Formen 131–169
- 131–133 I. Einleitung 131–133
- 133–141 II. Allgemeine religionsverfassungsrechtliche Vorgaben für jegliche Formen überobligatorischer Zusammenarbeit zwischen Staat und religiösen Partnern 133–141
- 133–136 1) Staatliche Aufgaben 133–136
- 136–137 2) Verfassungsrechtliche Maßgaben hinsichtlich der Entscheidung über das „Ob“ überobligatorischer Kooperation 136–137
- 137–138 3) Verfassungsrechtliche Maßgaben hinsichtlich der Auswahl der Kooperationspartner im religiös-weltanschaulichen Bereich 137–138
- 138–139 4) Die Anforderung der Verfassungstreue 138–139
- 139–140 5) Vorbehalt des Gesetzes bei staatlichen Fördermaßnahmen im religiös-weltanschaulichen Bereich 139–140
- 140–141 6) Freiwilligkeit 140–141
- 141–158 III. Die überobligatorische Einrichtung von Religionsunterricht und Verleihung des Körperschaftsstatus bzw. der mit diesem Status verbundenen Rechte 141–158
- 141–141 1) Einführung 141–141
- 141–148 2) Religionsunterricht jenseits der Vorgaben des Art. 7 III 1, 2 GG 141–148
- a) Einführung
- b) Entbehrlichkeit der Beteiligung von Religionsgemeinschaften?
- c) Entbehrlichkeit ausreichender Größe und Bestandszeit?
- d) Entbehrlichkeit der Voraussetzung klarer und freiheitlicher Mitgliedschaftsregelungen?
- e) Entbehrlichkeit der Voraussetzung einer eindeutigen Außenvertretung?
- 148–153 3) Verleihung des Körperschaftsstatus jenseits der Vorgaben des Art. 140 GG, Art. 137 V WRV 148–153
- a) Einführung
- b) Entbehrlichkeit der Voraussetzung der Religionsgemeinschaft?
- c) Mangelnde Gewähr der Dauer
- d) Mangelnde Klarheit/Freiheitlichkeit der Mitgliedschaftsregelungen
- e) Entbehrlichkeit einer klaren Außenvertretung?
- 153–158 4) Verleihung einzelner mit dem Körperschaftsstatus verbundener Rechte 153–158
- a) Einführung
- b) Keine Übertragung von an die öffentlich-rechtliche Rechtsform gebundenen Rechten
- c) Übertragung von Rechtspositionen des Privilegienbündels
- (1) Entbehrlichkeit des Vorliegens einer Religionsgemeinschaft
- (2) Mitgliedschaftsregelungen
- (3) Gewähr der Dauer
- (4) Klare Außenvertretung
- 158–164 IV. Staatliche Hilfestellungen beim Aufbau kooperationsfähiger muslimischer Religionsgemeinschaften 158–164
- 158–158 1) Einführung 158–158
- 158–161 2) Staatliche Hilfe bei der Gründung einer Religionsgemeinschaft 158–161
- 161–161 3) Staatliche Förderung einer eindeutigen Außenvertretung sowie der Verfassungstreue muslimischer Religionsgemeinschaften 161–161
- 161–163 4) Staatliche Ergänzung religionsgemeinschaftlicher Mitgliedschaftsregelungen 161–163
- 163–164 5) Staatliche Unterstützung der Zusammenarbeit bestehender Religionsgemeinschaften 163–164
- 164–167 V. Maßgaben für die Zusammenarbeit zwischen dem Staat und muslimischen Partnern jenseits der im Grundgesetz vorgegebenen Inhalte 164–167
- 164–164 1) Einführung 164–164
- 164–166 2) Festlegung auf Religionsgemeinschaften? 164–166
- 166–167 3) Zusammenarbeit zur Erarbeitung grundgesetzkonformer religiöser Inhalte? 166–167
- 167–169 VI. Zusammenfassung 167–169
- 170–172 F Resümee 170–172
- 173–185 Literaturverzeichnis 173–185