Ein Einheitlicher Ansprechpartner für Dienstleister
Anforderungen des Vorschlags einer EU-Dienstleistungsrichtlinie und Gestaltungsoptionen im föderalen
Zusammenfassung
Die „einheitlichen Ansprechpartner“ nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie sollen es grenzüberschreitend tätigen Dienstleistern ermöglichen, sämtliche behördlichen Verfahren - auf Wunsch auch vollständig elektronisch - aus einer Hand abzuwickeln und sich über die Rechtslage im Bestimmungsstaat zu informieren.
Der Band enthält die Ergebnisse eines Gutachtens, das anlässlich der vorgesehenen Einführung dieser Kontaktstellen im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erstellt wurde. Neben der eingehenden Analyse der rechtlichen und organisatorischen Vorgaben der Richtlinie im Hinblick auf die Aufgaben dieser „einheitlichen Ansprechpartner“ gehen die Autoren ausführlich auf die Frage ein, welche Institutionen in Deutschland (Behörden der verschiedenen Ebenen, Kammern, Kooperationen, zertifizierte Private) unter rechtlichen und praktischen Gesichtspunkten für die Übernahme dieser Aufgaben in Betracht kämen. Es folgen organisationswissenschaftliche und informationstechnische Überlegungen zur Implementierung der einheitlichen Ansprechpartner sowie illustrative Fallstudien anhand dreier prototypischer Berufsgruppen (Ingenieur, Friseur, Immobilienmakler).
- 17–21 A. Einführung 17–21
- 255–258 Literaturverzeichnis 255–258