Zusammenfassung
Das Werk behandelt das „urbane Gebiet“ des § 6a der Baunutzungsverordnung. Gegenstand sind die Zusammenhänge zwischen dem urbanen Gebiet und dem Bauplanungsrecht sowie Immissionsschutzrecht. Das urbane Gebiet wurde durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU“ in die Baunutzungsverordnung eingeführt, um die Verdichtung von innerstädtischen Bereichen voranzutreiben. So soll die Wohnraumnot bekämpft und die Umwelt durch Schonung des Außenbereiches geschützt werden. Die Arbeit zeigt, dass hinsichtlich des urbanen Gebiets ein verschobenes System zwischen Bauplanungsrecht und Immissionsschutzrecht entstanden ist. Der Nutzen und die Chancen des urbanen Gebiets bleiben hinter dem ambitionierten Ziel der Bundesregierung zurück.
- 235–236 F. Schlussbemerkung 235–236
- 237–246 G. Literaturverzeichnis 237–246