Zusammenfassung
Jenseits des staatlichen Rechts und des Völkerrechts, das seinerseits einen tiefgreifenden Wandel erfährt, entsteht eine neue Form von transnationalem Recht. Kohärenz und Legitimität des Rechts sind unter diesen Umständen nur zu gewährleisten, wenn die verschiedenen Rechtsordnungen sich füreinander öffnen und gegenseitig intern berücksichtigen. Das dazu erforderliche Kollisionsrecht bildet sich allmählich heraus. Ein responsiver Rechtspluralismus solcherart eröffnet einen Mittelweg, der zwischen staatlicher Souveränität und weltstaatlicher Universalität verläuft, zugleich aber auch radikale Partikularität vermeidet. Er kann das Spannungsverhältnis von Selbstbestimmung und Grundrechtsbindung, das dem Konzept der Verfassung innewohnt, angesichts veränderter Bedingungen aufrechterhalten.
Schlagworte
Völkerrecht transnationales Recht Kollisionsrecht responsiver Rechtspluralismus Grundrechte- 11–12 Vorwort 11–12
- 13–96 A. Vorüberlegung 13–96
- 97–144 B. Darstellung 97–144
- 145–228 C. Deutung 145–228
- 229–302 D. Schlussfolgerung 229–302
- 303–304 Abkürzungsverzeichnis 303–304
- 305–423 Literaturverzeichnis 305–423
- 424–432 Sachregister 424–432