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Ein regulatives Vertragsrecht für die Datenwirtschaft / § 2 Begründung eines vertragsrechtlichen Ansatzes
Ein regulatives Vertragsrecht für die Datenwirtschaft / § 2 Begründung eines vertragsrechtlichen Ansatzes
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1–20
Titelei/Inhaltsverzeichnis
1–20
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21–43
§ 1 Einleitung
21–43
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A. Zugang zu (Maschinen-)Daten als Herausforderung für die (Zivil-)Rechtsordnung
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B. Gegenstand und Hypothesen der Arbeit
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C. Stand der Forschung
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D. Paradigmenwechsel und umweltsensible Konstruktion des Vertragsrechts
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I. Regulierungsfunktion des Privatrechts
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II. Alternatives vertragstheoretisches Vorverständnis
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III. Übernahme sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse ins Recht mittels einer „responsiven Rechtswissenschaft“
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E. Gang der Untersuchung
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44–186
§ 2 Begründung eines vertragsrechtlichen Ansatzes
44–186
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A. Ineffizienter Umgang mit Industriedaten
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I. (Ungenutztes) Potential maschinengenerierter Daten
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1. Vision einer sich selbst steuernden Fabrik in der Industrie 4.0
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2. Wertschöpfungsnetzwerke im Umfeld von smart factories
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3. Innovative Datendienste und datengetriebene Erosion traditioneller Geschäftsmodelle
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II. Behinderung datenbasierter Anwendungsideen aufgrund defizitärer Zugriffsmöglichkeiten auf Industriedaten
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1. Datenbeschaffung mittels Selbsterzeugung oder Erhebung über den Primärmarkt
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2. Klassischer Datenhandel auf dem Sekundärmarkt und Datenhandelsplattformen
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3. Märkte für Datenderivate
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4. Data-Sharing und Open-Data-Plattformen
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5. Gegenwärtige Situation auf den Datenmärkten
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III. Wohlfahrtsverluste aufgrund exklusiver Datenherrschaft
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1. Wohlfahrtsökonomisches Potential (industrieller) Daten als nicht-rivale Güter
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2. Gewährleistung faktischer Exklusivität durch technische und vertragliche Ausschlussmechanismen
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IV. Ergebnis
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B. Regulatorische Maßnahmen zur Realisierung datenbasierter Anwendungsideen
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I. Einfluss von Handlungsrechten an Daten auf die Entwicklung einer Datenwirtschaft
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1. Bestehende Handlungsrechte an Daten als Ausgangspunkt regulatorischen Handelns
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a) Urheberrechtlicher Schutz
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aa) Schutz maschinengenerierter Daten in ihrer Gesamtheit als Datenbankwerk, § 4 II UrhG
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bb) Leistungsrechtlicher Schutz des Datenbankherstellers gem. §§ 87a ff. UrhG
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(1) Berücksichtigungsfähige Investitionen im Rahmen des § 87a I UrhG
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(i) (Kein) Ausschluss von Big Data-Datenbanken nach der „spin off“-Theorie
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(ii) Beschaffungsvorgang als Bezugspunkt der Investition
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(2) Wesentlichkeit der Investition
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b) Schutz maschinengenerierter Daten als Geschäftsgeheimnis
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c) Lauterkeitsrechtlicher Schutz
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aa) Mittelbarer Leistungsschutz für Daten „als“ Erzeugnis gem. § 4 Nr. 3 lit. a), b) UWG
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bb) Mittelbarer Leistungsschutz für Daten „in“ Erzeugnissen gem. § 4 Nr. 3 lit. c) UWG
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cc) Unmittelbarer Leistungsschutz für Daten gem. § 3 I UWG
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d) Allgemeines Zivilrecht
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aa) Eigentum an Speichermedien bzw. an der datengenerierenden Einheit
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bb) Dateneigentum durch Analogiebildung zum Strafrecht
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cc) Datenbesitz
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dd) Recht am Datenbestand als „sonstiges Recht“im Sinne des § 823 I BGB
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ee) Schutz gem. § 823 II BGB bzw. § 1004 BGB analog in Verbindung mit strafrechtlichen Normen
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e) Zusammenfassung
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2. Handlungsrechte an (Industrie-)Daten als Regulierungsinstrument für die Industrie 4.0
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a) Begründungsansätze für datenbezogene Ausschließlichkeitsrechte zwischen Freiheitssicherung und Marktfunktionalität
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aa) Verhaltensorientierter Ansatz Fezers
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bb) Multifunktionaler Vorschlag von Amstutz
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cc) Überlegungen zu einem „Recht des Datenerzeugers“ bzw. einem „Datenerzeugerrecht“
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b) Partielle Handlungsbefugnisse als Regulierungsinstrument für die Datenökonomie
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aa) Recht auf Datenportabilität für Industriedaten als positives Datennutzungsrecht
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bb) Kombination vertragsrechtlicher Maßnahmen und gesetzlicher Datenzugriffsbefugnisse nach dem Data Act-E
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cc) Ergänzung bestehender Abwehrbefugnisse durch ein datenbezogenes Ausschlussrecht
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c) Zusammenfassung
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II. Datenzugang statt Zuordnung – Wettbewerbsrechtliche Zugangsansprüche in der Datenwirtschaft
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1. Unzulänglichkeit kartellrechtlicher Regularien de lege lata
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a) Zugangsansprüche (potentieller) Wettbewerber nach den Grundsätzen der essential facilities-Doktrin
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aa) Marktabgrenzung und Begründung einer marktbeherrschenden Stellung im digitalen Zeitalter
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bb) Missbräuchlichkeit der Zugangsverweigerung im Lichte der essential facilities-Doktrin
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b) Datenzugangsansprüche zugunsten von Käuferinnen sowie dauerhaften Nutzerinnen datengenerierender Einheiten in lock-in-Konstellationen (aftermarket-Doktrin)
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c) Nationaler Zugriffsanspruch gegen Dateninhaber mit relativer oder überlegener Marktmacht, § 20 GWB i.V.m. § 19 I, II GWB
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d) Zusammenfassung
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2. Wettbewerbsrechtliche Regulierungsoptionen de lege ferenda
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III. Ergebnis
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C. Potential eines „regulativen Vertragsrechts“
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I. Fokussierung der „klassischen“ Vertragstheorie auf das bipolare Austauschverhältnis
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II. Eine umweltsensible Vertragstheorie für das digitale Zeitalter
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1. Regulierungsfunktion des Vertragsrechts
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2. Sensibilisierung der Vertragstheorie für ihre Umwelt
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3. Zulässigkeit eines vertragsrechtlichen Datenzugangsregimes jenseits kartellrechtlicher Grenzen
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a) Diskrepanz zwischen Faktizität und Normativität im Falle exklusiver Datenherrschaft
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b) Zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung als „Minus“ zur behördlichen Missbrauchskontrolle
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c) Zusammenfassung
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4. Der Grundsatz der „Relativität der Schuldverhältnisse“ als Hindernis für ein „regulatives Vertragsrecht“
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III. Ergebnis
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187–387
§ 3 Ausgestaltung eines vertragsrechtlichen Datenzugangsregimes
187–387
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A. Exklusivitätsvereinbarung und technische Zugangskontrollen als status quo der Datenökonomie
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B. Aufhebung der datenbezogenen Exklusivitätsvereinbarung
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I. Kein Ausschluss der Klauselkontrolle gem. § 307 III 1 BGB
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II. Fehlendes gesetzliches Leitbild im Sinne des § 307 II Nr. 1 BGB hinsichtlich der Frage der Datenhoheit
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III. Kontrolle der Exklusivitätsvereinbarung am Maßstab des § 307 II Nr. 2 BGB
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1. Sich aus der Vertragsnatur ergebende, wesentliche Rechte und Pflichten
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a) Digitale Selbstbestimmung als Leitbild der Inhaltskontrolle auf Interaktionsebene
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aa) Erwartungshaltung hinsichtlich der Verfügbarkeit maschinengenerierter Daten auf Interaktionsebene
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bb) Haltbarkeit mit Blick auf die Gewährleistungen des objektiven Rechts
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cc) Wesentlichkeit der Datenzugriffsbefugnis auf Interaktionsebene
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b) Sicherung der Funktionsfähigkeit von Wertschöpfungsnetzwerken als Begründungstopos auf institutioneller Ebene
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aa) Erwartungshaltung hinsichtlich der netzwerkweiten Verfügbarkeit maschinengenerierter Daten
Details
bb) Haltbarkeit mit Blick auf die Gewährleistungen des objektiven Rechts
Details
cc) Wesentlichkeit der netzwerkweiten Datenzugriffsbefugnis
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dd) Übertragbarkeit auf künftige Netzwerkmitglieder
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c) Effizienzorientierte Steuerungsimpulse aus dem Wirtschaftssystem auf Gesellschaftsebene
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aa) Erwartungshaltung hinsichtlich der Verfügbarkeit maschinengenerierter Daten innerhalb des Funktionssystems „Wirtschaft“
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bb) Haltbarkeit mit Blick auf die Gewährleistungen des objektiven Rechts
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cc) Wesentlichkeit der gesellschaftlichen Datenzugriffsbefugnis
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d) Zusammenfassung
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2. Sonstige Tatbestandsmerkmale des § 307 II Nr. 2 BGB
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IV. Auswirkungen des Data Act-E auf die Kontrolle datenbezogener Standardvertragsklauseln
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1. AGB-rechtliche Inhaltskontrolle von Datenklauseln gem. Art. 13 Data Act-E
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2. Maßstabsfunktion der Art. 4, 5 Data Act-E im Rahmen der richterlichen Inhaltskontrolle nach § 307 II Nr. 1 BGB
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3. Fehlende Aussagen des Data Act-E über die Institutions- und die Gesellschaftsebene als Hindernis für eine umfassende Regulierungsstrategie
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V. Ergebnis
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C. Begründung positiver Datennutzungsrechte
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I. Recht auf Datenzugang und -portabilität auf Interaktionsebene
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1. Datenzugang als vertragliche Nebenleistungspflicht im Verhältnis zwischen Maschinenhersteller und Maschinennutzerin
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a) Begründung eines vertraglichen Datenzugangsrechts der Maschinennutzerin im Wege der (ergänzenden) Vertragsauslegung, §§ 133, 157 BGB
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aa) Erweiterung des herstellerseitigen Pflichtenprogramms
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bb) Einordnung des positiven Datennutzungsrechts in die Pflichtenkategorien des § 241 BGB
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b) Inhaltliche Ausgestaltung und Konkretisierung des Zugangsrechts
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aa) Umfang und Ausübungsbedingungen
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bb) Notwendige Einschränkungen
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(1) Schutz personenbezogener Daten
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(2) Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Details
(i) Maschinenhersteller als Geheimnisinhaber
Details
(ii) Sonstige Marktakteure als Geheimnisinhaber
Details
(3) Schutz sonstiger Geheimhaltungsinteressen
Details
(4) Kartellrechtliche Schranken
Details
cc) Technische Ausgestaltung
Details
dd) Dispositiver Charakter und Verkehrsfähigkeit der Rechtsposition
Details
c) Zusammenfassung
Details
2. Ein vertragliches Recht auf Datenportabilität für (Industrie-)Daten
Details
a) Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Datenübertragungsszenarien im B2C- und B2B-Bereich
Details
b) Inhaltliche Ausgestaltung und Konkretisierung des vertraglichen Portabilitätsrechts
Details
aa) Umfang und Ausübungsbedingungen
Details
bb) Notwendige Einschränkungen
Details
(1) Schutz von personenbezogenen Daten
Details
(2) Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Details
(i) Maschinenhersteller als Geheimnisinhaber
Details
(ii) Sonstige Marktakteure als Geheimnisinhaber
Details
(3) Schutz sonstiger wirtschaftlicher Interessen
Details
(4) Kartellrechtliche Schranken
Details
cc) Technische Ausgestaltung
Details
dd) Dispositiver Charakter und Verkehrsfähigkeit der Rechtsposition
Details
c) Zusammenfassung
Details
3. Positive Datennutzungsrechte der Maschinennutzerin nach Maßgabe des Data Act-E
Details
4. Zwischenergebnis
Details
II. Positive Zugangsrechte aufgrund institutioneller Rahmenbedingungen in Wertschöpfungsnetzwerken
Details
1. Rechtliche Abbildung von Vertragsnetzen
Details
a) „Die Dogmatik der Vertragsnetze“
Details
aa) Vertrag zugunsten Dritter, §§ 328 ff. BGB
Details
bb) Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
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cc) AGB-rechtliche Inhaltskontrolle, §§ 305 ff. BGB
Details
dd) Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB
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ee) Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 BGB
Details
b) Begründung einer eigenständigen Netzwerkdogmatik
Details
aa) Netzvertrag nach Mathias Rohe
Details
bb) Gunther Teubners Vertragsverbund
Details
cc) Kritische Würdigung
Details
c) Zusammenfassung
Details
2. Inhaltliche Ausgestaltung und Konkretisierung der Verbundpflichten im Hinblick auf ein netzwerkweites Datenzugangsrecht
Details
a) Umfang und Ausübungsbedingungen
Details
b) Notwendige Einschränkungen
Details
aa) Schutz personenbezogener Daten
Details
bb) Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Details
(1) Wertschöpfungspartner als Geheimnisinhaber
Details
(2) Sonstige Marktakteure als Geheimnisinhaber
Details
cc) Schutz sonstiger Geheimhaltungsinteressen
Details
dd) Kartellrechtliche Schranken
Details
c) Technische Ausgestaltung
Details
d) Dispositiver Charakter und Verkehrsfähigkeit der Rechtsposition
Details
e) Zusammenfassung
Details
3. Zwischenergebnis
Details
III. Datenzugang aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive
Details
1. (Vertrags-)Rechtliche Erfassung der Beziehung zwischen Dateninhaber und Zugangspetent auf gesellschaftlicher Ebene
Details
a) „Integration“ des Zugangspetenten in das Rechtsverhältnis zwischen Maschinenhersteller und Maschinennutzerin mittels „klassischer“ vertragsrechtlicher Instrumente
Details
b) Rechtlich relevante Sonderbeziehung aufgrund eines besonderen Vertrauens- oder Näheverhältnisses zwischen Anlagenbauer und Zugangspetent
Details
c) Umweltsensible Rekonstruktion des Verhältnisses zwischen Maschinenhersteller und Zugangspetent auch auf Gesellschaftsebene
Details
d) Zusammenfassung
Details
2. Inhaltliche Ausgestaltung und Konkretisierung eines gesellschaftlichen Datenzugangsrechts
Details
a) Sektorspezifisches Zugangsrecht im Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus im Digitalzeitalter
Details
aa) Umfang und Ausübungsbedingungen
Details
bb) Notwendige Einschränkungen
Details
(1) Schutz personenbezogener Daten
Details
(2) Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Details
(i) Maschinenhersteller als Geheimnisinhaber
Details
(ii) Sonstige Marktakteure als Geheimnisinhaber
Details
(3) Schutz sonstiger Geheimhaltungsinteressen
Details
(4) Kartellrechtliche Schranken
Details
cc) Technische Realisierbarkeit
Details
dd) Dispositiver Charakter und Verkehrsfähigkeit der Rechtsposition
Details
b) Allgemeines Zugriffsrecht zur Realisierung maschinen- bzw. fabrikunabhängiger Anwendungsideen
Details
aa) Umfang und Ausübungsbedingungen
Details
bb) Notwendige Einschränkungen
Details
(1) Schutz personenbezogener Daten
Details
(2) Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Details
(i) Maschinenhersteller als Geheimnisinhaber
Details
(ii) Sonstige Marktakteure als Geheimnisinhaber
Details
(3) Schutz sonstiger Geheimhaltungsinteressen
Details
(4) Kartellrechtliche Schranken
Details
cc) Technische Realisierbarkeit
Details
dd) Dispositiver Charakter und Verkehrsfähigkeit der Rechtsposition
Details
c) Zusammenfassung
Details
3. Zwischenergebnis
Details
IV. Ergebnis
Details
388–415
§ 4 Das vertragsrechtliche Datenzugangsregime in praktischer Anwendung
388–415
Details
A. Datenzugang der Maschinennutzerin auf Interaktionsebene
Details
I. Gewährleistung digitaler Selbstbestimmung durch ein Dateneigentumsrecht
Details
II. Kartellrechtlicher Datenzugangsanspruch der Maschinennutzerin
Details
III. Vertragsrechtliches Datenzugriffs- und Portabilitätsrecht der Fabrikbetreiberin
Details
B. Institutionelle Zugangsrechte der Wertschöpfungspartner
Details
I. Befriedigung netzwerkbezogener Datenzugangsinteressen durch ein Eigentumsrecht an Industriedaten
Details
II. Datenzugang in Wertschöpfungsnetzwerken nach kartellrechtlichen Grundsätzen
Details
III. Institutionelles Datenzugriffsrecht aus vertragsrechtlicher Perspektive
Details
C. Gesellschaftsweiter Datenzugriff zur Realisierung zusätzlicher Effizienzgewinne
Details
I. Sektorspezifischer Datenzugriff zur Umsetzung maschinen- bzw. fabrikbezogener Anwendungsideen
Details
1. Sektorspezifischer Datenzugang mittels dateneigentumsbezogener Schutzschranken
Details
2. Kartellrechtlicher Datenzugangsanspruch im Industriesektor
Details
3. Sektorspezifischer Datenzugang nach vertragsrechtlichen Grundsätzen
Details
II. Allgemeines Datenzugangsrecht zugunsten von Innovatoren in Branchen jenseits des ursprünglichen Entstehungskontextes der Daten
Details
1. Begründung einer allgemeinen Datenzugriffsbefugnis über Einschränkungen des Dateneigentums
Details
2. Datenzugang nach kartellrechtlichen Grundsätzen zur Verwirklichung maschinen- bzw. fabrikunabhängiger Anwendungsideen
Details
3. Beurteilung von Zugangsersuchen jenseits des ursprünglichen Marktbezugs der Daten aus Sicht des vertragsrechtlichen Datenzugangsregimes
Details
D. Ergebnis
Details
416–442
§ 5 Fazit und Synthese der Ergebnisse
416–442
Details
A. Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse der Untersuchung
Details
I. Marktversagen als Ausgangspunkt für regulatives Handeln
Details
II. Unzulänglichkeit bestehender Regulierungsansätze
Details
III. Eingeschränktes Blickfeld der „klassischen“ Vertragstheorie
Details
IV. Notwendigkeit eines Paradigmenwechsels
Details
V. Umweltsensible Konstruktion vertragsrechtlicher Datenzugangsrechte
Details
B. Folgefragen und diesbezüglicher Handlungsbedarf
Details
I. Transnationale Dimension der Zugangsszenarien
Details
II. Verbesserung der Rechtsdurchsetzung
Details
C. Bedeutung des vertragsrechtlichen Datenzugangsregimes für die Datenökonomie und vor dem Hintergrund des Data Act-E
Details
443–474
Literaturverzeichnis
443–474
Details
475–475
Register
475–475
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CC-BY
Access
Ein regulatives Vertragsrecht für die Datenwirtschaft , page 44 - 186
§ 2 Begründung eines vertragsrechtlichen Ansatzes
Autoren
Katharina Wunner
DOI
doi.org/10.5771/9783748934134-44
ISBN print: 978-3-8487-8855-2
ISBN online: 978-3-7489-3413-4
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