Zusammenfassung
Seit der Abschaffung der Singularzulassung bei den Oberlandesgerichten im Jahr 2000 stellt sich die Judikatur die Frage, ob die Singularzulassung beim Bundesgerichtshof mit dem Grundgesetz und mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Insbesondere das intransparente Auswahlverfahren war und ist Ausgangspunkt kontroverser Diskussionen und Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Der Autor äußert Zweifel an der Vereinbarkeit der Singularzulassung beim Bundesgerichtshof mit dem Grundgesetz und spricht dem Auswahlverfahren jegliche Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Rechtsstaatlichkeit ab.