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Der „bayerische Weg" in der Datenschutzaufsicht / Titelei/Inhaltsverzeichnis
Der „bayerische Weg" in der Datenschutzaufsicht / Titelei/Inhaltsverzeichnis
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1–16
Titelei/Inhaltsverzeichnis
1–16
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17–19
A. Einleitung
17–19
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20–29
B. Der „bayerische Weg“ im Datenschutzrecht
20–29
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I. Der „bayerische Weg“ im Datenschutzrecht im Jahr 2018
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II. Der „bayerische Weg“ im Datenschutzrecht von 1978 bis 2018
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III. Ergebnis
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30–48
C. Die Datenschutzaufsicht in Deutschland und der Europäischen Union
30–48
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I. Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten
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1. Errichtung einer oder mehrerer Aufsichtsbehörden
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2. Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden
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3. Ausstattung der Aufsichtsbehörden
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4. Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
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II. Aufsichtsbehörden in Deutschland
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1. Aufsichtsbehörde des Bundes – Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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2. Aufsichtsbehörden der Länder für den öffentlichen Bereich
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3. Aufsichtsbehörden der Länder für den nicht-öffentlichen Bereich
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4. Sektorielle Aufsicht
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a) Post und Telekommunikation
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b) Kirchen, religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften
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c) Medien
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d) Verarbeitung durch Berufsgeheimnisträger
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e) Gerichte
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III. Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden in Deutschland
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1. Zusammenarbeit nach den §§ 17 – 19 BDSG
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2. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK)
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IV. Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB)
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V. Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden in der Europäischen Union
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1. Pflicht zur Zusammenarbeit
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2. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA)
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49–173
D. Die Entwicklung der Datenschutzaufsicht in Bayern
49–173
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I. Das erste Bayerische Datenschutzgesetz
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1. Zeitliche Einordnung des ersten BayDSG
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2. Verhältnis des BayDSG 1978 zum BDSG 1977
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II. Die Aufsicht über die Verarbeitung – Diskussion auf Bundes- und Landesebene
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1. Bundesebene
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2. Hessen und Rheinland-Pfalz
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3. Zwischenergebnis
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III. Die Datenschutzaufsicht nach dem ersten Bayerischen Datenschutzgesetz 1978
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1. Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion für ein bayerisches Datenschutzgesetz
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2. Gesetzesentwurf der F.D.P. für ein bayerisches Datenschutzgesetz
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3. Gesetzesentwurf der Staatsregierung für ein bayerisches Datenschutzgesetz
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a) Aufsicht über die Verarbeitung im öffentlichen Bereich
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b) Aufsicht über die Verarbeitung im nicht-öffentlichen Bereich
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c) Mitwirkung des Technischen Überwachungsvereins Bayern e.V.
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d) Zwischenergebnis
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4. Erste Lesung zu den Gesetzesentwürfen für ein erstes bayerisches Datenschutzgesetz
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5. Beschluss des Senats und Beschlüsse der Ausschüsse
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a) Beschluss des Senats
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b) Beschluss des Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Kommunalfragen
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c) Beschluss des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes und Beschluss des Ausschusses für den Staatshaushalt und Finanzfragen
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d) Beschluss des Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Kommunalfragen
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6. Zweite Lesung zu den Gesetzesentwürfen für ein erstes bayerisches Datenschutzgesetz
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a) Zum Landesbeauftragten für den Datenschutz
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b) Zum Beirat beim Landesbeauftragten für den Datenschutz
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c) Zum Technischen Überwachungsverein Bayern e.V.
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d) Bewertung der allgemeinen Aussprache
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7. Verabschiedung und Inkrafttreten
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8. Bewertung
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9. Tätigkeitsberichte des Landesbeauftragten für den Datenschutz (1978 – 1993)
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10. Exkurs (1): Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hiersemann u.a. und der SPD-Fraktion
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11. Exkurs (2): Vergleich zwischen dem BayDSG 1978 und dem BDSG 1977
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a) Erster Abschnitt des BayDSG 1978: Allgemeine Vorschriften
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b) Zweiter Abschnitt des BayDSG 1978: Schutzrechte
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c) Dritter Abschnitt des BayDSG 1978: Einzelvorschriften für die öffentlichen Stellen
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d) Vierter Abschnitt des BayDSG 1978: Sondervorschriften für bestimmte öffentliche Stellen
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e) Fünfter Abschnitt des BayDSG 1978: Überwachung des Datenschutzes bei öffentlichen Stellen
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f) Ergebnis: Das BayDSG 1978 – Fortschritt im Bereich der Datenschutzgesetzgebung
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IV. Novellierung des BayDSG im Jahr 1993
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1. Gesetzesentwurf der Staatsregierung
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2. Erste Lesung zum Gesetzesentwurf der Staatsregierung
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3. Änderungsanträge zum Gesetzesentwurf der Staatsregierung
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a) Änderungsantrag der F.D.P.-Fraktion
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b) Änderungsantrag des SPD-Abgeordneten Hahnzog und Gesetzesentwurf zur Änderung der Bayerischen Verfassung
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c) Beratung in den Ausschüssen
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4. Zweite Lesung zum Gesetzesentwurf der Staatsregierung
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5. Bewertung der Novellierung des BayDSG
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6. Tätigkeitsberichte des Landesbeauftragten für den Datenschutz (1993 – 1998)
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V. Novellierung des BayDSG im Jahr 1998
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1. Änderung der Bayerischen Verfassung
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a) Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion
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b) Gesetzesentwurf der Fraktionen CSU und SPD
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2. Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes (1998)
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3. Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes (1999)
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4. Bewertung
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5. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz (1998)
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VI. Novellierung des BayDSG im Jahr 2000
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1. Gesetzesentwurf der Staatsregierung
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2. Tätigkeitsberichte des Landesbeauftragten für den Datenschutz (1993 – 2011)
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VII. Aufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich – Regierung von Mittelfranken
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VIII. Novellierung des BayDSG im Jahr 2009
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IX. Aufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich – Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken
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X. Novellierung des BayDSG im Jahr 2011
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1. Urteil des EuGH zur „völligen Unabhängigkeit“ der Datenschutzaufsicht
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2. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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3. Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion
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a) Erste Lesung zum Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion
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b) Beschlussempfehlung der Ausschüsse
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4. Gesetzesentwurf der Staatsregierung
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a) Erste Lesung zum Gesetzesentwurf der Staatsregierung
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b) Beschlussempfehlung der Ausschüsse
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c) Zweite Lesung zu den Gesetzesentwürfen der SPD-Fraktion und der Staatsregierung
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d) Verabschiedung und Inkraftreten
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5. Bewertung
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6. Tätigkeitsberichte des Landesbeauftragten für den Datenschutz (2011 – 2018)
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XI. Bayerisches Datenschutzgesetz 2018
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1. Gesetzesentwurf der Staatsregierung
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a) Erste Lesung zum Gesetzesentwurf der Staatsregierung
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b) Zweite Lesung zum Gesetzesentwurf der Staatsregierung
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2. Verabschiedung und Inkrafttreten
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3. Bewertung
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4. Tätigkeitsberichte des Landesbeauftragten für den Datenschutz (2018 – 2020)
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XII. Ergebnis: Der „bayerische Weg“ in der Datenschutzaufsicht
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XIII. Exkurs: Der Beirat beim Landesbeauftragten für den Datenschutz/Die Datenschutzkommission
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1. Bayern
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2. Rheinland-Pfalz
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3. Thüringen
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4. Mecklenburg-Vorpommern
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5. Vergleich der Regelungen
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6. Ergebnis
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174–255
E. Die „Trennung“ der Datenschutzaufsicht
174–255
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I. Die Anfänge der Datenschutzaufsicht
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1. Beginn der Datenschutzgesetzgebung
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a) Die automatisierte Verarbeitung von Daten
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b) Das Bayerische Informationssystem (BIS)
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c) Das erste Hessische Datenschutzgesetz
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2. Das Gesetz über die Organisation der elektronischen Datenverarbeitung im Freistaat Bayern (EDVG)
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3. Datenschutz als „originär hessische Erfindung“
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4. Ergebnis
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II. Die Datenschutzaufsicht als „gemeinsame Entwicklung“ in Bund und Ländern
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1. Die Datenschutzaufsicht nach den ersten Landesdatenschutzgesetzen
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a) Hamburg
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b) Saarland
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2. Die Diskussion um die Organisation der Datenschutzaufsicht
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III. Die Datenschutzaufsicht in den Ländern
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1. Baden-Württemberg
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2. Berlin
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3. Brandenburg
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4. Bremen
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5. Hamburg
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6. Hessen
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7. Mecklenburg-Vorpommern
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8. Niedersachsen
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9. Nordrhein-Westfalen
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10. Rheinland-Pfalz
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11. Saarland
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12. Sachsen
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13. Sachsen-Anhalt
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14. Schleswig-Holstein
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15. Thüringen
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IV. Trennung der Datenschutzaufsicht in Bayern
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1. Synergieeffekte
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2. Bürgerfreundlichkeit
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3. Verflechtung von öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen
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4. Öffentliche Stellen als Adressaten von Grundrechten – Auslegungsmaßstab
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5. Harmonisierung des Datenschutzrechts
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6. Gefährdungspotenzial
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7. Harmonisierung der Datenschutzaufsicht
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8. Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden
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V. Ergebnis
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256–318
F. Zentralisierung der Datenschutzaufsicht
256–318
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I. Die Frage der Zentralisierung der Datenschutzaufsicht
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1. Die technische Entwicklung und die Ausstattung der Aufsichtsbehörden
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2. Der Binnenmarkt und der Wirtschaftsstandort Deutschland
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3. Synergieeffekte/Effizienz und Effektivität
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4. Bürgerfreundlichkeit
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5. Vereinheitlichung und abweichende Vollzugspraxis
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6. Zwischenergebnis
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II. Formen der Zentralisierung
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1. Errichtung einer Behörde des Bundes/Übertragung der Aufsicht auf den BfDI
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a) Gesetzgebungskompetenz
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b) Verwaltungskompetenz
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c) Fakultative Bundesverwaltung
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aa) Errichtung einer obersten Bundesbehörde gestützt auf Art. 87 Abs. 3 S. 1 GG
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bb) Übertragung der Aufsicht auf eine bereits errichtete oberste Bundesbehörde gestützt auf Art. 87 Abs. 3 S. 1 GG
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cc) Voraussetzungen des Art. 87 Abs. 3 S. 1 GG
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d) Zwischenergebnis: Änderung des Grundgesetzes
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2. Gemeinsame Einrichtung der Länder
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a) Zulässigkeit der Kooperation zwischen den Ländern
Details
b) Formen der föderalen Kooperation
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c) Vertragliche Kooperation zwischen den Ländern
Details
d) Kompetenzübertragung
Details
e) Zwischenergebnis: Gemeinsame Einrichtung in der Datenschutzaufsicht
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f) Beschränkungen beim Abschluss von Staatsverträgen
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aa) Verbot der Selbstpreisgabe
Details
bb) Bundesstaatliche Kompetenzordnung
Details
cc) Demokratieprinzip
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dd) Rechtsstaatsprinzip
Details
ee) Mitwirken aller Länder
Details
ff) Weitere Beschränkungen der föderalen Kooperation
Details
g) Zwischenergebnis
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3. Einrichtung eines „nationalen Datenschutzausschusses“
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4. Sektorielle Erweiterung der Zuständigkeit des BfDI
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III. Empfehlung für die Zukunft der Datenschutzaufsicht in Deutschland
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1. Der Föderalismus als Maßstab
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2. Föderalismus und Datenschutzaufsicht
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a) Wettbewerb zwischen den Ländern mit dem Ziel der Stärkung der Wirtschaft
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b) Wettbewerb zwischen den Aufsichtsbehörden um ein möglichst hohes Datenschutzniveau
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c) Berücksichtigung regionaler Besonderheiten
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d) Gewaltenteilung
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e) Ausstattung der Aufsichtsbehörden
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f) Subsidiaritätsprinzip
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3. Ergebnis
Details
319–326
Literaturverzeichnis
319–326
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CC-BY
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Der „bayerische Weg" in der Datenschutzaufsicht , page 1 - 16
Titelei/Inhaltsverzeichnis
Autoren
Lucas Ben Blum
DOI
doi.org/10.5771/9783748928584-1
ISBN print: 978-3-8487-8478-3
ISBN online: 978-3-7489-2858-4
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