Schadensersatz bei Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
Eine Studie über das Private Enforcement unter Berücksichtigung der digitalen Märkte
Zusammenfassung
Das Missbrauchsverbot gewinnt im Private Enforcement wegen der stark konzentrationsgeneigten digitalen Märkte und durch vermehrt auftretende Schadensersatzverfahren (z.B. Idealo gegen Google) an Bedeutung. Nach der Schadensersatzrichtlinie 2014/104/EU und der 9. GWB-Novelle sollten Geschädigte umfassende Rechte bekommen, um ihre Schäden kompensiert zu bekommen und so auch das Missbrauchsverbot effektiv durchzusetzen. Diese Neuerungen fokussieren aber primär Kartelle, obwohl die „Courage“-Leitentscheidung des EuGH in einem missbrauchsähnlichen Fall erging. So entstehen Defizite für Geschädigte eines Marktmachtmissbrauchs, da einige Regelungen auf den Marktmachtmissbrauch nicht ausgerichtet sind, andere ausdrücklich nur für Kartelle gelten.
Schlagworte
Digitalisierung Digitalökonomie Digitalwirtschaft Kartellrecht Missbrauchsverbot Litigation 10. GWB-Novelle 9. GWB-Novelle Schadensvermutung digitale Märkte Schadensersatzrichtlinie Wettbewerbsrecht Wirtschaftsrecht Bürgerliches Recht Kartellschadensersatz Privater Schadensersatz Private Enforcement- 344–352 Gesamtfazit 344–352
- 353–368 Literaturverzeichnis 353–368