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Die Rechtsstellung des angemeldeten Verbrauchers in der Musterfeststellungsklage / Teil Eins: Einleitung
Die Rechtsstellung des angemeldeten Verbrauchers in der Musterfeststellungsklage / Teil Eins: Einleitung
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1–28
Titelei/Inhaltsverzeichnis
1–28
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29–37
Teil Eins: Einleitung
29–37
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38–526
Teil Zwei: Die Bindung des Einzelklägers an das Ergebnis der Musterfeststellungsklage
38–526
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Kapitel Eins: Die Bindung des angemeldeten Verbrauchers an den Prozessausgang
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§ 1 Darstellung des allgemeinen Verfahrensgangs und des Verfahrensgegenstandes
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A. Der allgemeine Verfahrensgang
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B. Der Verfahrensgegenstand
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§ 2 Bindung des Verbrauchers an einen Vergleich der qualifizierten Einrichtung
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A. Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs
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I. Der Vergleichsschluss im Musterfeststellungsverfahren
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II. Anwendungsbereich des § 611 ZPO
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III. Sicherungsmechanismen des § 611 ZPO
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1. Die gerichtliche Genehmigungsprüfung gem. § 611 III ZPO
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2. Die Übersendung des Vergleichstextes mitsamt Belehrungen
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3. Das Austrittsquorum des § 611 V 1 ZPO
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4. Materielle Nachteile durch Austritt aus dem Vergleich?
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B. Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs
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I. Zulässigkeit eines außergerichtlichen Vergleichs
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II. Reichweite der Bindungswirkung eines außergerichtlichen Vergleichs
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III. Materiellrechtliche Wirkungen eines außergerichtlichen Vergleichs
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C. Fazit zur Bindung an Vergleiche
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§ 3 Bindung des angemeldeten Verbrauchers an ein für ihn negatives Urteil
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A. Die Feststellungsziele in der Struktur des Rechtsanwendungsmodells
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I. Deskriptive Darstellung
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II. Einbettung in die Struktur des Rechtsanwendungsvorgangs
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1. Die Auslegung des Gesetzes (Obersatz)
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a) Wesen und Funktion des Obersatzes
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b) Die Auslegung des Gesetzes als taugliches Feststellungsziel im Sinne von § 606 I 1 ZPO
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2. Die Ermittlung der Tatsachen (Untersatz)
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3. Der Abgleich des Sachverhaltes mit dem Obersatz (Subsumtion)
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a) Die Subsumtion als taugliches Feststellungsziel?
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b) Folgen aus dem beschränkten Anwendungsbereich der Feststellungsziele
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B. Die Bindungswirkung gem. § 613 I 1 ZPO
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I. Anknüpfungspunkt für die Bindungswirkung: der Streitgegenstand
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1. Der Streitgegenstandsbegriff bei der Musterfeststellungsklage
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a) Der Streitgegenstand der Feststellungsklage
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b) Vergleich zum KapMuG
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aa) Allgemeiner Verfahrensgang im KapMuG
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bb) Der Streitgegenstand im KapMuG
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c) Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Feststellungsklage im Hinblick auf die Musterfeststellungsklage
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d) Gemeinsamkeiten und Unterschiede des KapMuG im Hinblick auf die Musterfeststellungsklage
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e) Fazit zum Vergleich des Streitgegenstandes mit der Feststellungsklage und dem KapMuG
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f) Eigenständige Streitgegenstandsbestimmung für die Musterfeststellungsklage
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2. Notwendigkeit der Kongruenz
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a) Prüfung des Kriteriums durch das Musterfeststellungsgericht oder das Gericht des Individualprozesses?
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b) Das Kriterium des „Betroffenseins“ im Kontext der Begriffsverwendung in den §§ 606 ff. ZPO
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c) Einordnung des Kriteriums des „Betroffenseins“ anhand des Bezugspunktes der Feststellungsziele im Rechtsanwendungsvorgang
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II. Begriff der Bindung
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1. Abgrenzung zur Rechtskraft
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a) Differenzierung hinsichtlich der gebundenen Subjekte
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b) Umfang der Bindungswirkung
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c) Zweck und Ansatzpunkt der Bindungswirkung
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2. Abgrenzung zur faktischen Bindungswirkung
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3. Abgrenzung zur Musterprozessabrede
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4. Abgrenzung zur Gestaltungswirkung
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a) Öffentliches Interesse an der Gestaltungswirkung
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b) Umgestaltung eines konkret-individuellen Rechtsverhältnisses
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5. Abgrenzung zur Interventionswirkung
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6. Abgrenzung zur Bindungswirkung im KapMuG
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a) Einordnung der Bindungswirkung im KapMuG
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b) Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Bindungswirkung
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7. Vergleich zu alternativen Formen von Entscheidungswirkungen
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8. Vergleich mit dem selbständigen Beweisverfahren nach den §§ 485 ff. ZPO
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9. Die Bindungswirkung gem. § 613 I 1 ZPO als Institut sui generis
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a) Abgleich mit den bisher festgestellten Ergebnissen
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b) Die Bindungswirkung als besonderer Fall der Rechtskrafterstreckung?
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c) Einordnung der Bindungswirkung als Institut sui generis
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III. Absage an die im Entwurf vorgesehene hinkende Bindungswirkung
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IV. § 613 I 1 ZPO: umfassende Bindungswirkung
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C. Verstoß der Bindungswirkung gegen Verfassungsrecht oder unzulässige Einschränkung von Prozessgrundsätzen
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I. Einschränkung des Dispositionsgrundsatzes
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1. Grundlegende Unterscheidung zwischen opt-in und opt-out Verfahren
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a) Opt-out Verfahren
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b) Opt-in Verfahren (zugleich überwiegendes Element der Musterfeststellungsklage)
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aa) Verfahrenseinleitung
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bb) Verfahrensbeendigung
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2. Fazit zum Dispositionsgrundsatz
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II. Verstoß gegen den Justizgewährungsanspruch
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1. Dogmatische Herleitung
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2. Prüfung der §§ 606 ff. ZPO am Maßstab des Justizgewährungsanspruchs
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a) Existenz und Zugang zum Gericht
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b) Wirkungsvoller Rechtsschutz
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III. Verstoß gegen den Vorrang des Individualrechtsschutzes
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IV. Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 I GG
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1. Anwendbarkeit des Anspruchs auf rechtliches Gehör auf die angemeldeten Verbraucher
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a) Begriff des Gerichts im Sinne des Art. 103 I GG
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b) Anspruchsberechtigung aus Parteistellung
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c) Anspruch aus Stellung als Dritter
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aa) Die Formel des Bundesverfassungsgerichts
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(1) Rechtliche Betroffenheit
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(2) Unmittelbarkeit
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bb) Lehre von der materiellrechtlichen Abhängigkeit
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cc) Anspruchsberechtigung aus dem Schutzcharakter des Art. 103 I GG
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(1) Anwendbarkeit des Art. 103 I GG aus dem Gedanken des Schutzcharakters
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(2) Einschränkung des anspruchsberechtigten Personenkreises?
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dd) Anknüpfung an die Entscheidungswirkungen
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ee) Parallele zur verwaltungsrechtlichen Beiladung
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ff) Abwägung zwischen dem Beteiligungsinteresse des Dritten und dem Interesse an einer alleinigen Prozessführung seitens der Prozessparteien
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gg) Fazit
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2. Betroffene Gewährleistungen des Art. 103 I GG; zugleich: Eingriff in Art. 103 I GG
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a) Allgemeine Dogmatik des Art. 103 I GG – Drei Sphären
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aa) Geltungsgründe des Anspruchs auf rechtliches Gehör
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bb) Gewährleistungsgehalte des Art. 103 I GG
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b) Betroffene Sphäre(n)
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aa) Informationsgewährleistung
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bb) Äußerungsgewährleistung
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cc) Berücksichtigungsgewährleistung
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c) Erfüllung der verfassungsrechtlichen Vorgaben
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aa) Beteiligungsrechte im Musterfeststellungsprozess
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(1) Keine Beteiligungsrechte in partei- oder parteiähnlicher Stellung
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(2) Beteiligung als Zeuge im Musterfeststellungsprozess
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(3) Freie Wahl der Verbraucher; drohende Rechtsschutzlücken
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bb) Das Klageregister als Informationsquelle
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(1) Zulässigkeit der öffentlichen Bekanntmachung generell
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(2) Die Ausgestaltung der öffentlichen Bekanntmachung im Einzelnen
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(a) Die Erforderlichkeit vor Ablauf der Rücknahmefrist
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(b) Die Erforderlichkeit nach Ablauf der Rücknahmefrist
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(c) Äußerung durch öffentliche Bekanntmachung?
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(d) § 609 IV ZPO als kompensatorisches Recht?
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cc) Die Austrittsmöglichkeit gem. § 608 III ZPO
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(1) Pro und Contra der Beschränkung der Rücknahmemöglichkeit
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(2) Subjektstellung der Angemeldeten?
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dd) Wahlrecht als Kompensation für mangelnde Beteiligungsrechte
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ee) Erfüllung der Gewährleistung durch „Case Management“ des Gerichts
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(1) Case Management im Allgemeinen
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(2) Case Management im Musterfeststellungsverfahren
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ff) Erfüllung der Gewährleistung durch die qualifizierte Einrichtung
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gg) Gewährung der Möglichkeit zur Verschaffung rechtlichen Gehörs?
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hh) Heilung durch nachträgliche Gewährung
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ii) Historisches Argument: allmähliche Reduzierung der Beteiligungsrechte durch den Gesetzgeber
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(1) Einführung kollektiver Rechtsschutzinstitute in das AGBG (nunmehr UKlaG), UWG und GWB
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(2) Einführung und Reform des KapMuG
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(3) Schaffung der Musterfeststellungsklage
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jj) Fazit: Die bestehenden Regelungen genügen den Anforderungen nicht
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d) Verzicht durch die Anmeldung zum Klageregister?
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aa) Öffentliche Wahrnehmung der Anmeldung zum Klageregister
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bb) Bekanntmachungen des Musterfeststellungsgerichts
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cc) Das Anmeldeformular mitsamt Ausfüllungsanleitung
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dd) Formale Anforderungen
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ee) Objektiver Bedeutungsgehalt der Anmeldung zum Klageregister: Kann in der Anmeldung eine Verzichtserklärung erblickt werden?
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(1) Hinweise bei der Anmeldungserklärung
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(2) Zeitpunkt und Form der Anmeldung
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(3) Vergleich mit ähnlichen Prozesskonstellationen
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ff) Verzichtbarkeit des Art. 103 I GG
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(1) Einordnung in den Kontext der Musterfeststellungsklage
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(2) Anforderungen für die Annahme einer Verzichtserklärung
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(3) Wirksamkeit einer potentiellen Verzichtserklärung
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gg) Differenzierung zwischen Verzicht und Nichtausübung
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hh) Fazit zum Verzicht
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e) Repräsentative Wahrnehmung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die qualifizierte Einrichtung
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aa) Objektiver Bedeutungsgehalt der Anmeldungserklärung als partielle Prozessführungsbefugnis
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(1) Kontext bei der Abgabe der Anmeldungserklärung
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(2) Formerfordernisse bei der Abgabe der Anmeldungserklärung
Details
bb) Dogmatische Zulässigkeit der repräsentativen Wahrnehmung prozessualer Rechte
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cc) Etablierte Formen der Repräsentation im Prozessrecht
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(1) Anwaltliche Prozessvertretung
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(2) Prozessuale Repräsentation
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(a) Gesetzliche Prozessstandschaft
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(b) Gewillkürte Prozessstandschaft
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(c) Prozessführung aufgrund Rechtsinhaberschaft
Details
dd) Repräsentative Wahrnehmung des rechtlichen Gehörs durch die qualifizierte Einrichtung?
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(1) Prozessuale Stellvertretung?
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(2) Rechtsinhaberschaft?
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(3) Vergleich zur gewillkürten Prozessstandschaft
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(4) Vergleich zur gesetzlichen Prozessstandschaft
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(5) Einordnung als besonderer Fall der gesetzlichen Prozessstandschaft
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(6) Erfüllung der mit einer prozessualen Repräsentation verbundenen Anforderungen
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(a) Vertrauensstellung
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(b) Besondere staatliche Objektivitätspflicht
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(7) Erfüllung der Anforderungen an eine ausschließliche gesetzliche Prozessstandschaft
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(a) Zuweisung einer materiellen Rechtsposition
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(b) Zuweisung einer prozessualen Rechtsposition
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ee) Zusammenfassung
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f) Rechtfertigung des Eingriffs in das rechtliche Gehör
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aa) Rechtfertigbarkeit des Eingriffs durch kollidierendes Verfassungsrecht
Details
(1) Rechtfertigungsbedürftiger Eingriff
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(2) Dogmatik zur Einschränkbarkeit vorbehaltslos gewährleisteter Verfassungsrechte
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(3) Schlichte Nichtausübung eines möglichen Anspruchs auf rechtliches Gehör
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bb) Differenzierung zwischen Streu- und Massenschäden
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(1) Schäden an Gemeinschaftsgütern
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(2) Streuschäden
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(3) Massenschäden
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(4) Zuordnung der Musterfeststellungsklage
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cc) Schutzlücken im deutschen System
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dd) Bei beiden Kategorien betroffene Aspekte
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(1) Vergleich zur Situation des KapMuG
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(2) Vergleich zu erga-omnes Urteilen
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(a) Nichtigerklärung eines Hauptversammlungsbeschlusses
Details
(b) Gestaltungsurteile bzw. -beschlüsse
Details
(3) Freie Entscheidung der sich Anmeldenden und Erweiterung ihres Rechtsschutzes
Details
(a) Die freie Entscheidung und die Erweiterung des Rechtsschutzes
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(b) Bedenken gegen die Annahme einer Rechtfertigung
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(4) Vergleichbarkeit mit der faktischen Präzedenzwirkung
Details
ee) Rechtfertigung bei Massenschäden
Details
(1) Effektivität der Gerichtsverfahren/Prozessökonomie
Details
(a) Prozessökonomische Aufarbeitung durch Überindividualität?
Details
(b) Subsidiarität aufgrund des Feststellungscharakters?
Details
(c) Effizienzgewinn für den Einzelnen?
Details
(aa) Prozessrisiko
Details
(bb) Zeitlicher Aspekt
Details
(cc) Finanzieller Aspekt
Details
(dd) Fazit zur Steigerung der Effektivität für den Einzelnen
Details
(d) Effizienzsteigerung für die Allgemeinheit?
Details
(2) Funktionsfähigkeit der Justiz/Justizgewährungsanspruch
Details
(a) Eintritt eines Staueffektes
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(b) Bewältigung desselben durch Musterfeststellungsklagen?
Details
ff) Rechtfertigung bei Streuschäden
Details
(1) Justizgewährungsanspruch
Details
(2) Bewährung des Rechts/Lenkungsfunktion des Haftungsrechts
Details
(a) Öffentliches Interesse an der prozessualen Geltendmachung
Details
(b) Rechtfertigung des Eingriffs
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(c) Die Musterfeststellungsklage als geeignete Lösung?
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gg) Ergebnis der Rechtfertigungsprüfung
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g) Auswirkungen bei der Annahme eines Verstoßes gegen das rechtliche Gehör
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aa) Rechtsfortbildung zur Beseitigung des Verstoßes?
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(1) Möglichkeit der Beteiligung am Prozess durch die Angemeldeten
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(a) Denkbare Beteiligungsmöglichkeiten für die Angemeldeten
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(b) Praktikabilität der aufgezeigten Beteiligungsmöglichkeiten
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(2) Negation der Bindungswirkung
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(a) Vorliegen einer Regelungslücke
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(b) Negation der Bindungswirkung im Zivilprozess?
Details
(3) Heranziehung des § 68 Hs. 2 ZPO analog?
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(a) Interessenlage des § 68 Hs. 2 ZPO
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(b) Vergleich mit der Situation bei der Musterfeststellungsklage
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bb) Unmittelbare Anwendung des Art. 103 I GG: erweiterte Pflichten des Gerichts oder der qualifizierten Einrichtung?
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(1) Erweiterte Pflichten des Musterfeststellungsgerichts?
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(2) Erweiterte Pflichten für die klagende qualifizierte Einrichtung?
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cc) Verfassungskonforme Auslegung hin zu einer ungeregelten Austrittsmöglichkeit
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(1) Voraussetzungen einer verfassungskonformen Auslegung
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(2) Herstellung praktischer Konkordanz
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(a) Betroffenes Verfassungsrecht auf Seiten der Angemeldeten
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(b) Betroffenes Verfassungsrecht auf Seiten der Klägerin
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(c) Schonender Ausgleich
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(aa) Konfliktlage zwischen den Verfassungswerten
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(bb) Haftungsanspruch als verhältnismäßiger Ausgleich
Details
dd) Fazit zu den Auswirkungen des angenommenen Verstoßes gegen Art. 103 I GG
Details
§ 4 Zusammenfassung der Ergebnisse hinsichtlich der Bindung des Verbrauchers an den Prozessausgang
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Kapitel Zwei: Die Klageänderung im Musterfeststellungsprozess
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§ 1 Uneingeschränkte Anwendbarkeit der Regelungen über Klageänderungen
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§ 2 Klageänderungen vor dem Termin zur ersten mündlichen Verhandlung
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A. Anmeldung nach öffentlich bekannt gemachter Klageänderung
Details
B. Anmeldung vor öffentlich bekannt gemachter Klageänderung
Details
I. Vorheriger Kontakt des Angemeldeten mit dem Musterfeststellungsprozess
Details
II. Zweck der Musterfeststellungsklage
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III. Adäquate Risikoverteilung
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§ 3 Klageänderungen nach dem Verstreichen der Austrittsmöglichkeit gem. § 608 III ZPO
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A. Bisheriger Meinungsstand zur Klageänderungsmöglichkeit nach dem Verstreichen des letztmöglichen Ausstiegszeitpunktes
Details
I. Anknüpfung an die Wertungen der §§ 263 f. ZPO
Details
II. Ablehnung der Klageänderungsmöglichkeit
Details
III. Rechtsfortbildende Ansätze
Details
IV. Uneingeschränkte Klageänderungsmöglichkeit aufgrund umfassender Sperrwirkung?
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V. Stellungnahme zu den dargestellten Ansätzen
Details
B. Abermals: objektiver Bedeutungsgehalt der Anmeldungserklärung
Details
I. Öffentliche Bekanntmachung des Feststellungsprogramms mitsamt zugänglichen Formularen
Details
II. Bedenken aus der dogmatischen Konstruktion der §§ 606 ff. ZPO
Details
III. Formale Anforderungen
Details
IV. Parallele zur Ablehnung einer typisierten Verzichtserklärung
Details
C. Problematik der Konkurrenz mit anderen qualifizierten Einrichtungen
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I. Problemstellung
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II. Mögliche Lösungsansätze
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III. Annahme einer Sperrwirkung analog § 610 I 1 ZPO
Details
D. Notwendigkeit von Klageänderungen während eines laufenden Prozesses
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I. Klageänderungen im herkömmlichen Zivilprozess
Details
II. Klageänderungen im Musterfeststellungsverfahren
Details
E. Differenzierung zwischen § 263 ZPO und § 264 ZPO
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I. Klageänderung nach § 263 ZPO
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1. Zugrundeliegende Erwägungen bei § 263 ZPO
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2. Die Einwilligung der Beklagten in die Klageänderung gem. § 263 Alt. 1 ZPO
Details
a) Anwendbarkeit des § 263 Alt. 1 ZPO im Musterfeststellungsprozess
Details
b) Erfordernis der Abgabe einer Einwilligung seitens der Angemeldeten
Details
c) Abgabe einer Einwilligungserklärung seitens der qualifizierten Einrichtung mit Wirkung für die Angemeldeten?
Details
d) § 263 Alt. 1 ZPO analog für die Einwilligungserklärung der Angemeldeten im Musterfeststellungsprozess?
Details
3. Vermutete Einwilligung gem. § 267 ZPO
Details
4. Der Begriff der Sachdienlichkeit im Sinne des § 263 Alt. 2 ZPO
Details
a) Der Begriff der Sachdienlichkeit im Kontext des Zweiparteienprozesses
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b) Maßgeblichkeit der Angemeldeteninteressen für die Beurteilung der Sachdienlichkeit
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c) Elemente der Sachdienlichkeit
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aa) Das Gleichbleiben der verwertbaren Entscheidungsgrundlage
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bb) Endgültige Klärung des Streitverhältnisses
Details
cc) Prävention künftiger Rechtsstreitigkeiten
Details
dd) Untauglichkeit des Sachdienlichkeitsbegriffs für das Musterfeststellungsverfahren
Details
d) Teleologische Auslegung des Sachdienlichkeitsbegriffs
Details
II. Klageänderungen nach § 264 ZPO
Details
1. Interessenlage für die Zulassung der privilegierten Änderung
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2. § 264 Nr. 1 ZPO
Details
3. § 264 Nr. 2 ZPO
Details
a) Bisheriger Meinungsstand
Details
aa) Zulässigkeit einer Klageänderung nach § 264 Nr. 2 ZPO nur bei Vorliegen nachvollziehbarer Gründe
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bb) Die Anlage im zugrundeliegenden Sachverhalt als Kriterium für die Zulässigkeit einer Klageänderung nach § 264 Nr. 2 ZPO
Details
cc) Restriktives Sachdienlichkeitsverständnis
Details
dd) Wesentliche Auswirkung auf die Anmeldungsentscheidung
Details
b) Differenzierung zwischen Erweiterung und Beschränkung nach § 264 Nr. 2 ZPO
Details
aa) Erweiterung im Sinne des § 264 Nr. 2 ZPO
Details
(1) Interessen der Kläger- und Beklagtenseite
Details
(2) Interessen der Angemeldeten
Details
bb) Beschränkung im Sinne des § 264 Nr. 2 ZPO
Details
(1) Interessen der Kläger- und Beklagtenseite
Details
(2) Interessen der Angemeldeten
Details
4. § 264 Nr. 3 ZPO
Details
a) Anwendungsbereich des § 264 Nr. 3 ZPO im Musterfeststellungsverfahren
Details
b) Fehlende Befugnis der qualifizierten Einrichtung zur Klageänderung nach § 264 Nr. 3 ZPO
Details
§ 4 Subjektive Klageänderungen
Details
A. Subjektive Klageänderungen auf Klägerseite
Details
B. Subjektive Klageänderungen auf Beklagtenseite
Details
§ 5 Mandatsniederlegung seitens des Prozessvertreters der klagenden qualifizierten Einrichtung
Details
§ 6 Zusammenfassung der Ergebnisse hinsichtlich der Klageänderungsmöglichkeiten im Musterfeststellungsprozess
Details
Kapitel Drei: Widerklagen im Musterfeststellungsprozess
Details
§ 1 Uneingeschränkte Anwendbarkeit der Regelungen über Widerklagen
Details
§ 2 Drittwiderklagen unter Einbeziehung der Verbraucher
Details
§ 3 Widerklagen gegen die qualifizierte Einrichtung
Details
A. Widerklagemöglichkeit vor dem Verstreichen der Austrittsmöglichkeit gem. § 608 III ZPO
Details
I. Grundsätzliche Zulässigkeit von Widerklagen vor dem Verstreichen des letztmaligen Anmeldungsrücknahmezeitpunktes
Details
II. Zulässige Anträge: § 606 I 1 ZPO analog
Details
B. Möglichkeit der Erhebung einer Widerklage nach dem Verstreichen der Ausstiegsmöglichkeit
Details
I. Spannungsverhältnis mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör der Angemeldeten
Details
II. Objektiver Bedeutungsgehalt der Anmeldungserklärung
Details
III. Wortlaut des § 606 I 1 ZPO
Details
1. Wortlaut als Anhaltspunkt für oder gegen die Zulassung von Widerklagen?
Details
2. § 606 I 1 ZPO als Zuweisung einer exklusiven Initiativklagebefugnis
Details
IV. Fehlende Möglichkeit der Erhebung einer eigenen Musterfeststellungsklage
Details
V. Sinn und Zweck der Widerklage
Details
1. Sinn und Zweck der Widerklage im herkömmlichen Zivilprozess
Details
2. Vergleich mit den Zwecken der Musterfeststellungsklage
Details
a) Prozessökonomie
Details
b) Rechtssicherheit
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c) Prozessuale Waffengleichheit
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aa) Die Musterfeststellungklage als Ausgleich einer bereits vorher ins Ungleichgewicht geratenen Waffengleichheit?
Details
bb) Die Widerklagemöglichkeit als Ausdruck der prozessualen Waffengleichheit im herkömmlichen Zivilprozess
Details
cc) Vergleichbarkeit mit der Konstellation der Zedentenwiderklage
Details
(1) Gedanke des abtretungsrechtlichen Schuldnerschutzes
Details
(2) Abgleich der prozessualen Konstellationen
Details
(3) Die Widerklage als Gegenangriff
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dd) Fazit
Details
VI. Voraussetzungen einer Widerklage
Details
1. Bereits rechtshängige Hauptklage
Details
2. Parteiidentität
Details
a) Zweifel am Vorliegen der Parteiidentität
Details
b) Annahme der Parteiidentität unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Musterfeststellungsverfahrens
Details
3. Konnexität
Details
4. Keine anderweitige Rechtshängigkeit bzw. vom Klagebegehren abweichender Streitgegenstand
Details
5. Kein Ausschluss kraft Gesetzes
Details
6. Zuständigkeit des OLG als Eingangsinstanz für die Musterfeststellungsklage
Details
a) Sachliche Zuständigkeit
Details
b) Örtliche Zuständigkeit
Details
7. Gleiche Prozessart
Details
8. Ergebnis der Prüfung der Widerklagevoraussetzungen
Details
VII. Grundsätzliche Unzulässigkeit von Widerklagen, abgesehen jedoch von eng begrenzten Ausnahmen
Details
1. Grundsätzliche Unzulässigkeit von Widerklagen im Musterfeststellungsprozess
Details
2. Differenzierung anhand der verfolgten Feststellungsziele
Details
a) Beispielsfälle
Details
b) Systemkonformität der Widerklage mit den dargestellten Anträgen
Details
c) Freie Wahl des Widerklagegegners?
Details
VIII. § 15 KapMuG analog als Ersatz für die Widerklagemöglichkeit
Details
§ 4 Zusammenfassung der Ergebnisse hinsichtlich der Widerklagemöglichkeit im Musterfeststellungsprozess
Details
Kapitel Vier: Haftung der qualifizierten Einrichtung für eine unzureichende Prozessführung
Details
§ 1 Folgen einer unzureichenden Prozessführung für die Angemeldeten
Details
§ 2 Qualifikation des Rechtsverhältnisses zwischen der qualifizierten Einrichtung und dem Angemeldeten mitsamt daraus resultierender Haftung
Details
A. Bestehen einer rechtlichen Bindung
Details
I. Bereits bestehende Mitgliedschaft in der qualifizierten Einrichtung
Details
1. Prozessführung kraft Satzungsbestimmung?
Details
2. Einflussnahmemöglichkeit aufgrund der Mitgliedseigenschaft
Details
3. Haftungsanspruch aus dem Mitgliedschaftsverhältnis?
Details
II. Differenzierung zwischen prozess- und materiellrechtlicher Erklärung
Details
1. Einordnung als materiellrechtliche Erklärung?
Details
2. Einordnung als prozessuale Erklärung
Details
a) Inhaltliche Fixierung der Anmeldungserklärung
Details
b) Voraussetzungen und Wirkungen im Prozessrecht normiert
Details
c) Vollzug der Anmeldungserklärung außerhalb eines bestehenden Prozessrechtsverhältnisses
Details
d) Parallele zu den Ausführungen bei einer bereits bestehenden Mitgliedschaft
Details
III. Entstehen einer prozessualen Sonderverbindung mit Rücksichtnahmepflichten gem. § 241 II BGB
Details
1. Bedenken gegen die Annahme einer Sonderbeziehung
Details
2. Situation bei der Musterfeststellungsklage
Details
3. Entstehungsgrund für eine Sonderrechtsbeziehung mit Rücksichtnahmepflichten gem. § 241 II BGB
Details
4. Verfassungskonforme Auslegung hin zu der Entstehung einer Sonderbeziehung mit Rücksichtnahmepflichten gem. § 241 II BGB
Details
IV. Ablehnung einer Sonderbeziehung aufgrund Billigkeitserwägungen
Details
1. Einwände gegen eine Haftung der qualifizierten Einrichtung
Details
2. Stichhaltigkeit der angeführten Argumente
Details
a) Übernahme von Verantwortung geht mit Haftung einher
Details
b) Mittellosigkeit und Altruismus
Details
c) Ungleiche Verteilung der Chancen und Risiken
Details
B. Einordnung des prozessualen Rechtsverhältnisses
Details
I. Annahme eines besonderen, unkündbaren Prozessrechtsverhältnisses
Details
1. Ablehnung der Einordnung als besonderes Prozessrechtsverhältnis
Details
2. Ablehnung der Unkündbarkeit
Details
II. Prozessuales Auftragsverhältnis
Details
1. Gemeinsamkeiten mit dem Auftragsrecht
Details
2. Unterschiede zum Auftragsrecht
Details
III. Prozessuales Repräsentationsverhältnis mit Geschäftsbesorgungscharakter
Details
IV. Prozessuales Treuhandverhältnis
Details
1. Wesenszüge eines Treuhandverhältnisses
Details
2. Abgleich mit dem Verhältnis zwischen qualifizierter Einrichtung und Angemeldetem
Details
3. Weitere Gesichtspunkte zugunsten der Annahme eines prozessualen Treuhandverhältnisses
Details
4. Treugutübertragung
Details
5. Versuch der Einordnung in bestehende Treuhandarten
Details
6. Differenzierung zwischen eigen- und uneigennütziger Treuhand
Details
V. Geschäftsführung ohne Auftrag
Details
1. Die §§ 677 ff. ZPO passen nicht auf die Musterprozessführung
Details
2. Die Führung eines Musterfeststellungsprozesses ist den qualifizierten Einrichtungen vorbehalten
Details
VI. Zwischenergebnis zur Einordnung des prozessualen Rechtsverhältnisses
Details
C. Haftung der qualifizierten Einrichtung
Details
I. Deliktische Verantwortlichkeit
Details
1. § 823 I BGB
Details
2. § 823 II BGB
Details
3. § 826 BGB
Details
II. Pflichtenprogramm der qualifizierten Einrichtung aus § 241 II BGB
Details
1. Leistungstreuepflichten
Details
2. Aufklärungs- und Beratungspflichten
Details
3. Nachwirkende Rücksichtnahmepflichten
Details
III. Eingreifen einer Haftungsprivilegierung?
Details
1. Fehlender dogmatischer Anknüpfungspunkt für die Herleitung einer Haftungsprivilegierung
Details
2. Berücksichtigung weiterer Interessen
Details
3. Möglichkeit der Differenzierung zwischen Fehlern der qualifizierten Einrichtung und ihres Prozessvertreters
Details
IV. Konkludenter Haftungsausschluss?
Details
1. Perspektive der klagenden qualifizierten Einrichtung
Details
2. Motivation zur Erhebung einer Musterfeststellungsklage
Details
3. Endgültiger Schadenseintritt bei der qualifizierten Einrichtung?
Details
4. Versicherbarkeit des Risikos einer Haftung
Details
D. Fazit zur Haftung der qualifizierten Einrichtung
Details
§ 3 Haftung des Anwalts der qualifizierten Einrichtung gegenüber den Angemeldeten
Details
A. Einordnung des Vertrags zwischen Anwalt und qualifizierter Einrichtung
Details
B. Haftung des Prozessvertreters gegenüber den Angemeldeten über das Institut der Geschäftsführung ohne Auftrag
Details
I. Fehlende Geschäftsführereigenschaft
Details
II. Kein Fremdgeschäftsführungswille
Details
III. Unterstellte Geschäftsführung ist nicht auftragslos
Details
C. Haftung über das Institut des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
Details
I. Mögliche Aspekte gegen eine Haftung aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
Details
II. Leistungsnähe
Details
III. Gläubigernähe
Details
1. Das Merkmal der Gläubigernähe
Details
2. Gläubigernähe bei Annahme einer Haftung der qualifizierten Einrichtung
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3. Gläubigernähe bei Ablehnung einer Haftung der qualifizierten Einrichtung
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D. Haftung über das Institut der Drittschadensliquidation
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I. Drittschadensliquidation bei Annahme eines Haftungsanspruchs gegen die qualifizierte Einrichtung
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II. Drittschadensliquidation bei Ablehnung eines Haftungsanspruchs gegen die qualifizierte Einrichtung
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E. Fazit zur Haftung des Prozessvertreters im Musterfeststellungsverfahren
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527–532
Teil Drei: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
527–532
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533–552
Literaturverzeichnis
533–552
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553–557
Register
553–557
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CC-BY-NC-ND
Access
Die Rechtsstellung des angemeldeten Verbrauchers in der Musterfeststellungsklage , page 29 - 37
Teil Eins: Einleitung
Autoren
Adrian E. Oehmig
DOI
doi.org/10.5771/9783748924647-29
ISBN print: 978-3-8487-7074-8
ISBN online: 978-3-7489-2464-7
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