Die Bedeutung des internationalen Soft Law der Vereinten Nationen und des Europarates für den deutschen Strafvollzug
Am Beispiel des Vollzugs der Freiheitsstrafe an erwachsenen Männern
Zusammenfassung
Der deutsche Strafvollzug orientiert sich zunehmend an Empfehlungen (sog. Soft Law) der Vereinten Nationen und des Europarates. Obwohl dieses Soft-Law keine rechtliche Bindungswirkung aufweist, stellt es einen von allen Mitgliedstaaten getragenen gemeinsamen Maßstab dar, der für die Vollzugsgestaltung richtungsweisend ist. Neben einer Bestandsaufnahme zur bisherigen Berücksichtigung des Soft Law zum Strafvollzug in der deutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung, befasst sich die Arbeit in der Hauptsache mit einer systematischen Analyse des Soft-Law mit Bezügen zum Strafvollzug. Insgesamt wird aufgezeigt, dass dieses als wichtige Inspirationsquelle im Hinblick auf neue Rechtsetzungen und Reformen dient und zur Rechtsfortbildung beiträgt.
Abstract
The German penal system is increasingly guided by recommendations (so-called soft law) of the United Nations and the Council of Europe. Although this soft law has no legally binding effect, it represents a common standard supported by all member states that points the way forward for the design of the penal system. In addition to a review of the consideration of soft law in the German penal system in legislation and jurisprudence, the thesis deals mainly with a systematic analysis of soft law in relation to the penal system. Overall, it is shown that soft law serves as an important source of inspiration for new legislation and reforms and contributes to the further development of the law.
Schlagworte
Freiheitsstrafe Gefängnisstrafe Grundrechte von Strafgefangenen internationales Soft law Strafgefangenenrechte UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen Völkerrecht Mindeststandards für den Strafvollzug Menschenrechtsschutz im Strafvollzug Nelson-Mandela-Regeln Mindestgrundsätze für die Behandlung der Gefangenen Europäische Strafvollzugsgrundsätze Ministerkomitee CPT Europäischer Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschli-cher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe Strafvollzug Europarat Vereinte Nationen- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 39–62 Einführung 39–62
- 207–302 3. Abschnitt: Überblick über das internationale Soft Law mit Bezügen zum Strafvollzug 207–302
- 451–478 Literaturverzeichnis 451–478