Zusammenfassung
Die Frage der Anforderungen an den Nachweis der deliktischen Herkunft von Vermögen ist eine der zentralen Streitfragen des Einziehungsrechts. Die Ermittlungsbehörden stehen vor dem Problem, wie sie auf Vermögen zugreifen können, das mutmaßlich eine illegale Herkunft hat, für das jedoch der Vollbeweis der Straftat bzw. der illegalen Herkunft nicht zu erbringen ist. Der deutsche Gesetzgeber hat sich bei der Einführung der selbstständigen Einziehung von Vermögen unbekannter Herkunft erkennbar an ausländischen Rechtsordnungen, wie der non-conviction-based confiscation im englischen Recht orientiert. Vorliegend wird daher rechtsvergleichend die Beweissituation im Bereich der selbstständigen Einziehung im deutschen und englischen Recht untersucht.
Schlagworte
Rechtsvergleich Einziehung Vermögensabschöpfung Abschöpfung rechtswidriger Vermögenswerte non-conviction based confiscation Beweis Einziehung Einziehung Großbritannien Vermögensabschöpfung Deutschland-England Organisierte Kriminalität Strafrecht selbständige Einziehung Rechtsvergleich- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 15–24 Einleitung 15–24
- 87–106 Kapitel 5: § 437 StPO im Spannungsfeld zwischen zivil- und strafprozessualen Grundsätzen 87–106
- 162–217 Kapitel 9: Die Vermögenseinziehung in England und Wales – der Proceeds of Crime Act 2002 162–217
- 257–260 Fazit 257–260
- 261–288 Literaturverzeichnis 261–288