Die Verfassungsentwicklung des Freistaates Mecklenburg-Schwerin in der Zwischenkriegszeit
Von der Ständeordnung in die moderne Staatlichkeit
Zusammenfassung
Die Arbeit zur Landesverfassung von Mecklenburg-Schwerin analysiert das Verfassungsdokument von 1920 unter anderem mitsamt den Übergängen sowie der Zerstörung im Zuge der Gleichschaltung. Hervorzuheben sind insbesondere drei Aspekte. Zum einen zählt die Landesverfassung zu den wenigen Urkunden, die in der Zwischenkriegszeit nicht einmal in einem Kommentar gewürdigt worden sind. Zum zweiten stand das Land Mecklenburg-Schwerin im Jahre 1918 buchstäblich vor dem Sprung aus dem Spätmittelalter in die moderne Staatlichkeit. Zum dritten schließlich weist die Landesverfassung von Mecklenburg-Schwerin einige Besonderheiten auf, an erster Stelle den Vorspruch zu den Grundrechten, der in vieler Hinsicht Art. 1 Abs. 3 GG sowie Art. 79 Abs. 3 GG vorgreift.
Schlagworte
Finanzwesen Freiheitsrechte Gerichtsbarkeit Grundrechte Kirche Landesverfassung Nachkriegszeit Novemberrevolution Reichsverfassung Schule und Bildung Ständestaat Verfassung Verfassungsurkunde Verwaltungsorganisation Weimarer Republik Rechtsgeschichte Landesverfassungsrecht Verfassung 1920 Freistaat Mecklenburg-Schwerin- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 19–22 A. Einleitung 19–22
- 113–167 C. Voraussetzungen für die Arbeit des Landesverfassunggebers von Mecklenburg-Schwerin 113–167
- 419–426 G. Fazit und Resümee 419–426
- 427–452 H. Literaturverzeichnis 427–452
- 453–479 I. Anhang 453–479
7 Treffer gefunden
- „... Auflösung des Landtags3. 304 Zusammenfassung4. 305 Verhältnis von Staat und KircheIV. 307 ...” „... Einfachgesetzliche und vertragliche Regelungen der evangelisch-lutherischen Kirche 2. 315 Selbstverwaltunga) 315 ...” „... Schule und BildungVIII. 384 Bildungssystem in der Landesverfassung1. 389 Schule und Kirche2. 393 Status ...”
- „... kirchenrechtlicher Sicht, in: ders. (Hrsg.), Recht in Kirche und Staat. Joseph Listl zum 75. Geburtstag, 2004, S ...” „... .), Handwörterbuch der Rechtswissenschaft, Bd. IV, 1927, S. 426–430. Ebers, Godehard Josef: Staat und Kirche im neuen ...” „... Reichsstaatsrechts, 1930. Giese, Friedrich: Staat und Kirche im neuen Deutschland. Systematische Uebersicht über die ...”
- „... Beleihung (bezogen auf Kirchen und Religionsgemeinschaftes) erwähnen P. Kirchhof, Die Kirchen als ...” „... Körperschaft des öffentlichen Rechts, in: J. Listl/D. Pirson (Hrsg.), HdbStKirchR, 1. Bd., 2. Aufl. 1994, S ...” „... . 651 (658, 671); sowie H. Weber, Grundrechtsbindung der Kirchen und Religionsgemeinschaften, ebda., S ...”
- „... evangelisch-reformierte und die römisch-katholische Kirche und ihre Gemeinden, sowie die israelitischen Gemeinden sind ...” „... . Artikel 18. Bis zur anderweitigen gesetzlichen Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche bleibt ...” „... Behörden oder Beamten verwaltete Vermögen von Kirchen, Religionsgesellschaften, kirchlichen oder religiösen ...”
- „... handlungsfähig war. Im Verhältnis von Staat und Kirche wurde im Einführungsgesetz zunächst die ...” „... Vermögensverwaltung auf die Kirche übertragen, fehlte es durch den Fortfall des summus episcopus doch an einer ...” „... grundlegen Organisation der Kirche. Patronatsrechte blieben jedoch unberührt. Insgesamt zeigt das ...”