Die Verfassungsentwicklung des Freistaates Mecklenburg-Schwerin in der Zwischenkriegszeit
Von der Ständeordnung in die moderne Staatlichkeit
Zusammenfassung
Die Arbeit zur Landesverfassung von Mecklenburg-Schwerin analysiert das Verfassungsdokument von 1920 unter anderem mitsamt den Übergängen sowie der Zerstörung im Zuge der Gleichschaltung. Hervorzuheben sind insbesondere drei Aspekte. Zum einen zählt die Landesverfassung zu den wenigen Urkunden, die in der Zwischenkriegszeit nicht einmal in einem Kommentar gewürdigt worden sind. Zum zweiten stand das Land Mecklenburg-Schwerin im Jahre 1918 buchstäblich vor dem Sprung aus dem Spätmittelalter in die moderne Staatlichkeit. Zum dritten schließlich weist die Landesverfassung von Mecklenburg-Schwerin einige Besonderheiten auf, an erster Stelle den Vorspruch zu den Grundrechten, der in vieler Hinsicht Art. 1 Abs. 3 GG sowie Art. 79 Abs. 3 GG vorgreift.
Schlagworte
Finanzwesen Freiheitsrechte Gerichtsbarkeit Grundrechte Kirche Landesverfassung Nachkriegszeit Novemberrevolution Reichsverfassung Schule und Bildung Ständestaat Verfassung Verfassungsurkunde Verwaltungsorganisation Weimarer Republik Rechtsgeschichte Landesverfassungsrecht Verfassung 1920 Freistaat Mecklenburg-Schwerin- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 19–22 A. Einleitung 19–22
- 113–167 C. Voraussetzungen für die Arbeit des Landesverfassunggebers von Mecklenburg-Schwerin 113–167
- 419–426 G. Fazit und Resümee 419–426
- 427–452 H. Literaturverzeichnis 427–452
- 453–479 I. Anhang 453–479