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Die Aneignung von Bildern / Fünftes Kapitel: Regelungsvorschläge für Aneignungen
Die Aneignung von Bildern / Fünftes Kapitel: Regelungsvorschläge für Aneignungen
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1–18
Titelei/Inhaltsverzeichnis
1–18
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19–23
Einleitung
19–23
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A. Problemaufriss: Aneignung als urheberrechtlich relevante Handlung
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B. Gang der Darstellung
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24–82
Erstes Kapitel: Die bildliche Aneignung
24–82
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A. Bildliche Aneignung – eine Definition
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I. Aneignung als Rechtsbegriff
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II. Aneignung als kultureller Begriff
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1. Aneignung als allgemeinsprachlicher Begriff
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2. Aneignung als philosophischer Begriff
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3. Aneignung als soziologischer Begriff
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4. Aneignung als kulturwissenschaftlicher Begriff
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III. Begriffsbestimmung für die Zwecke dieser Arbeit
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IV. Begriffliche Einordnung der Aneignung als Sammelbegriff
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V. Begriff des Bildlichen
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1. Bild als Darstellung
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2. Zwei- oder Dreidimensionalität
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VI. Fazit: Aneignung als umfassender Sammelbegriff
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B. Untersuchungsgegenstände
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I. Aneignung in der Kunst: Appropriation Art
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1. Aneignung als künstlerisches Konzept
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2. Künstler der Appropriation Art
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a) Elaine Sturtevant
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b) Sherrie Levine
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c) Richard Prince
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d) Jeff Koons
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3. Die Rechtsfälle
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a) Rogers v. Koons
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b) Blanch v. Koons
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c) Cariou v. Prince
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d) Gray v. Koons
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e) Graham v. Prince
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f) Weitere Klagen aufgrund der „New Portraits“ gegen Prince
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g) Bauret v. Koons
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II. Aneignung durch digitale Technologien
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1. Phänomene
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a) Teilen von Bildern in sozialen Netzwerken
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b) Das Museumselfie
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c) Memes
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d) GIFs
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e) Die Bildmontage von Kunstwerken
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f) Virale Hypes
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2. Funktionsweise: kommunikativer Kontext
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83–117
Zweites Kapitel: Die veränderte Nutzung von Aneignungen
83–117
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A. Historische Nutzung der Aneignung
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I. Die Antike: Aneignung als wertschätzende Auseinandersetzung mit der Vorlage
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1. Platon und die Nachahmung der Wirklichkeit
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2. Aristoteles und die Nachahmung als Natur des Menschen
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3. Bildhauerei im Römischen Reich: Aneignung griechischer Skulpturen
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4. Imitatio und aemulatio: die wettstreitende Aneignung
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II. Das Mittelalter und die Renaissance: Aneignung der Antike
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1. Das Mittelalter und Aneignungen im handwerklichen Lehrverhältnis
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2. Renaissance: die Aneignung der Antike
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3. Rennaissance-Humanismus und die Individualität der Künstlerpersönlichkeit
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III. Die Neuzeit: Eigenschöpferisches und Geniekult statt Aneignung
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1. Geniekult in Aufklärung und Sturm und Drang
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2. Klassizismus: abermals Aneignung der Antike
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IV. Die Moderne: Aneignung als künstlerisches Mittel und Unabhängigkeit von der Vorlage
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1. Die Klassische Moderne und die Entwicklung zur Abstraktion
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2. Die Collage: Aneignung vorgefundenen Materials
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3. Ready-mades: Aneignung von Alltagsgegenständen
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4. Walter Benjamin und die Aura des Originals
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5. Pop Art: die Aneignung der Massenkultur
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6. Konzeptkunst: Aneignung als bloß erneute Ausführung
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7. Poststrukturalismus und der Tod des Autors
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8. Baudrillards Simulationstheorie: Aneignungen als Simulacra
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B. Heutige Nutzung: Aneignung als Kommunikationsform
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I. Iconic turn und die digitale Bilderflut
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II. Das Bild als Medium der Kommunikation im Digitalen
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III. Prosumer und ihre produktive Nutzung von Bildern
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IV. Gleichzeitige Steigerung des Kultes von Originalität
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C. Fazit: Entwicklung der Aneignung zum Massenphänomen
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118–226
Drittes Kapitel: Die urheberrechtliche Einordnung bildlicher Aneignungen
118–226
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A. Urheberrechtlich geschützte Werke als Gegenstand von Aneignungen Dritter
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I. Schutz des angeeigneten Werkes gem. § 2 Abs. 1, 2 UrhG
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1. Persönliche geistige Schöpfung
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a) Schutz der kleinen Münze
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b) Folgen für Bilder
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2. Bildschnipsel: Schutz von Werkteilen
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3. Aneignung des Ready-made: Schutz der Idee?
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4. Schutz des Stils eines Künstlers und des Motivs eines Bildes
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5. Schutzdauer gem. § 64 UrhG
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II. Exkurs: verwandte Schutzrechte
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1. Lichtbilder
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2. Laufbilder
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3. Ausübende Künstler und Filmhersteller
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III. Fazit
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B. Eingriff in Persönlichkeitsrechte des Urhebers durch Aneignungen Dritter
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I. Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und Namensnennung gem. § 13 UrhG
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II. Schutz vor Entstellung gem. § 14 UrhG
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C. Eingriff in Verwertungsrechte des Urhebers durch Aneignungen Dritter
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I. Vervielfältigungsrecht gem. § 16 UrhG
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1. Upload und Download
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2. Digitaler Werkgenuss
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3. Abgrenzung zur Bearbeitung
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4. Fazit
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II. Verbreitungsrecht gem. § 17 UrhG
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III. Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG
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1. Die Rechtsprechung des EuGH zum Recht der öffentlichen Wiedergabe
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2. Beurteilung von Frame-Links nach nationalem Recht
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a) Verletzung des § 19a UrhG durch Frame-Links
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b) Verletzung des unbenannten Rechts der öffentlichen Wiedergabe gem. § 15 Abs. 2 UrhG durch Frame-Links
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aa) Unbestimmte Zahl potenzieller Adressaten und recht viele Personen
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bb) Neues technisches Verfahren oder Publikum bei mit Erlaubnis des Urhebers im Internet veröffentlichten Werken
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cc) Neues technisches Verfahren oder Publikum bei ohne Erlaubnis des Urhebers im Internet veröffentlichten Werken
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dd) Fazit
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3. Upload eines Bildes als öffentliche Wiedergabe gem. § 19a UrhG
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a) Neues technisches Verfahren oder neues Publikum
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b) Bewertung
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4. Fazit
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IV. Aneignung als Bearbeitung gem. § 23 UrhG
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D. Rechtfertigung der urheberrechtlichen Eingriffshandlungen
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I. Aneignung als freie Benutzung gem. § 24 UrhG
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1. Neues, selbständiges Werk
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a) Idee, Inhalt und Form im Urheberrecht
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aa) Inhalt und Form als konkretisierte Interessenabwägung
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bb) Inhalt und Form als fehlende Individualität
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cc) Begrifflichkeiten: Idee, Inhalt und Form
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dd) Abkehr von der Dichotomie von Inhalt und Form
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ee) Zwischenfazit
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b) Schutz der Idee bei Appropriation Art?
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c) Bei viralen Hypes: Schutz des Konzepts?
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d) Schutz des Metatextes eines Memes?
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e) Fazit
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2. Verblassen
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3. Innerer Abstand
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a) Entwicklung des inneren Abstandes für die Parodie
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aa) Appropriation Art als Parodie
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bb) Memes als Parodie
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cc) Bildmontagen von klassischen Kunstwerken als Parodie
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b) Kunstspezifische Auslegung des § 24 Abs. 1 UrhG
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aa) Kunstspezifische Auslegung für Werke der Appropriation Art
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(1) Kunstbegriff des Art. 5 Abs. 3 GG
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(2) Überwiegen der Kunstfreiheit
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(3) Einschränkungen zur Verhinderung von Missbrauch: keine Konkurrenz zum Original
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(4) Grenze: Interessenabwägung im Rahmen des § 14 UrhG?
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bb) Kunstspezifische Auslegung für kommunikative Aneignungen?
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cc) Parallele Wertung des § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG
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4. Fazit
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5. Quellenangabe gem. § 63 UrhG
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6. Verhältnis von § 24 UrhG und Art. 5 Abs. 3 der InfoSoc-RL
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II. Aneignung als Zitat gem. § 51 UrhG
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1. Zitatzweck
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2. Umfang
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3. Selbständigkeit des zitierenden Werkes
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4. Änderungsverbot und Quellenangabe gem. §§ 62, 63 UrhG
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III. Panoramafreiheit gem. § 59 UrhG
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IV. Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen gem. § 60a ff. UrhG
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V. Einverständnis des Rechteinhabers
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E. Fazit: Diskrepanz von Recht und Rechtswirklichkeit bei Aneignungen
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227–277
Viertes Kapitel: Strategien zur Freiraumschaffung für Aneignungen
227–277
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A. Fokus auf den individuellen Urheber
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I. Definition
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II. Individualistische Rechtfertigungsgründe des Urheberrechtsschutzes als Grundlage
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1. Arbeitstheoretische Rechtfertigung
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2. Personalistische Rechtfertigung
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a) Identifikationstheoretisch
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b) Entwicklungstheoretisch
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3. Werk-basierte Rechtfertigung
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III. Ausgestaltung eines individualistischen Ansatzes
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1. Angemessene Beteiligung des Urhebers
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2. Grundsatz der engen Auslegung von Schrankenbestimmungen?
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IV. Kritische Würdigung
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V. Folgen für Aneignungshandlungen
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B. Privilegierung des Künstlerischen
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I. Definition
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II. Kunstförderung als Rechtfertigung des Urheberrechtsschutzes
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1. Kultur-basierte Rechtfertigung nach Fisher
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2. Der kulturelle Imperativ nach Senftleben
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III. Ausgestaltung des künstlerischen Ansatzes
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1. Neudefinition des Werkbegriffs
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2. Verfassungskonforme Auslegung im Lichte der Kunstfreiheit gem. Art. 5 Abs. 3 GG
Details
IV. Kritische Würdigung
Details
V. Folgen für Aneignungshandlungen
Details
C. Kommunikativer Ansatz
Details
I. Definition
Details
II. Kollektivistische Rechtfertigungsgründe des Urheberrechtsschutzes als Grundlage
Details
1. Schranken-basierte Rechtfertigung
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2. Effizienz-basierte Rechtfertigung
Details
3. Demokratie-basierte Rechtfertigung nach Netanel
Details
4. Universalistisch-transzendentale Rechtfertigung nach Stallberg
Details
III. Ausgestaltung des kommunikativen Verständnisses von Urheberrecht innerhalb des bestehenden Rechts
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1. Verfassungskonforme Auslegung des § 24 Abs. 1 UrhG anhand des Kommunikationsgrundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG
Details
a) Kommunikationsfreiheit als Meinungsfreiheit gem. Art. 5 Abs. 1 GG
Details
b) Ausgestaltung der verfassungskonformen Auslegung
Details
c) Kritische Würdigung
Details
2. Einwilligungslösung: Ausweitung der Vorschaubilder-Rechtsprechung
Details
IV. Kritische Würdigung
Details
V. Folgen für Aneignungshandlungen
Details
D. Fazit
Details
278–316
Fünftes Kapitel: Regelungsvorschläge für Aneignungen
278–316
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A. Neugestaltung des § 24 UrhG anhand der Vorgaben des Art. 5 Abs. 3 der InfoSoc-RL
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I. Das EuGH-Urteil Pelham/Hütter
Details
II. Folgen des Urteils für die Geltung des § 24 UrhG
Details
III. Umsetzung der Pastiche-Schranke des Art. 5 Abs. 3 lit. k InfoSoc-RL
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1. Begriff des Pastiche
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2. Aneignungen als Pastiche
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B. Regelungsvorschlag für den kommunikativen Bildergebrauch
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I. Einschränkbarkeit der Ausschließlichkeitsrechte des Urhebers
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1. Freistellung
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2. Gesetzliche Lizenz
Details
3. Zwangslizenz
Details
4. Sonstige Regelungen
Details
II. Neue Schrankenregelung
Details
1. Freistellung im nicht-kommerziellen Gebrauch
Details
2. Gesetzliche Lizenz mit Vergütungspflicht im kommerziellen Gebrauch
Details
3. Grenzen: Urheberpersönlichkeitsrechte, Quellenangabe gem. § 63 UrhG und Drei-Stufen-Test
Details
III. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Details
C. Regelungsvorschlag zur Umsetzung des Art. 17 der DSM-RL in nationales Recht
Details
I. Die Regelung des Art. 17 der DSM-RL
Details
1. Verantwortlichkeit der Diensteanbieter
Details
2. Der Einsatz von Upload-Filtern
Details
a) Absicherung von Schranken gem. Art. 17 Abs. 7 DSM-RL
Details
b) Gefahr des Overblocking
Details
c) Grundrechtsverletzung durch Art. 17 DSM-RL
Details
II. Spielraum zur Umsetzung der DSM-RL
Details
III. Vorschläge zur Umsetzung des Art. 17 DSM-RL in nationales Recht
Details
317–324
Zusammenfassende Thesen
317–324
Details
325–347
Literaturverzeichnis
325–347
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CC-BY
Access
Die Aneignung von Bildern , page 278 - 316
Fünftes Kapitel: Regelungsvorschläge für Aneignungen
Autoren
Eva-Maria Bauer
DOI
doi.org/10.5771/9783748909576-278
ISBN print: 978-3-8487-6861-5
ISBN online: 978-3-7489-0957-6
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