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Netzwerkdurchsetzungsgesetz in der Bewährung / Teil 3: Evaluation der einzelnen Regelungen des NetzDG
Netzwerkdurchsetzungsgesetz in der Bewährung / Teil 3: Evaluation der einzelnen Regelungen des NetzDG
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1–16
Titelei/Inhaltsverzeichnis
1–16
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17–23
Teil 1: Auftrag und Methodik der Evaluation
17–23
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A. Anlass und Gegenstand der Evaluation
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B. Die vom NetzDG erfassten Netzwerkanbieter (§ 1 NetzDG)
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C. Auswahl der Adressat*innen von Fragebögen
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I. Anbieter sozialer Netzwerke (Darstellung der Anbieter und der Plattformen)
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II. Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Berufsverbände und sonstige Verbände
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III. Rechtsanwält*innen
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IV. Staatsanwaltschaften
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V. BfJ
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D. Quellen
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I. Tagungen / Veranstaltungen
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II. Rechtsprechung
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III. Rechtswissenschaft und kritische Öffentlichkeit
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IV. Mediale Bewertung
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24–37
Teil 2: Das NetzDG im Kontext
24–37
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A. Einordnung des NetzDG in das Verfassungs- und Unionsrecht
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I. Das Unionsrecht und seine Entwicklung
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1. Unionaler Rechtsrahmen beim Erlass des NetzDG
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2. Weitere Rechtsentwicklung in der EU
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II. Verfassungsrecht
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1. Verfassungsrechtliche Diskussionspunkte
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2. Strukturelle Herausforderungen im Lichte des NetzDG
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a) Kompetenzen
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b) Grundrechte
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B. Medienschau
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38–186
Teil 3: Evaluation der einzelnen Regelungen des NetzDG
38–186
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A. Das NetzDG und die Gemeinschaftsstandards
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I. Was sind Gemeinschaftsstandards?
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II. Das Verhältnis des NetzDG zum Beschwerdemanagement nach Gemeinschaftsstandards
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B. § 3 NetzDG – Beschwerdemanagement
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I. Einleitung
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II. § 3 Abs. 1-2 NetzDG: Beschwerdeverfahren
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1. § 3 Abs. 1 S. 2 NetzDG: Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte durch leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares, ständig verfügbares Verfahren
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a) Maßstab des NetzDG
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aa) Leicht erkennbar
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bb) Unmittelbar erreichbar
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cc) Ständig verfügbar
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b) Praxis
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aa) Leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar
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bb) Insbesondere: Ausgestaltung des NetzDG-Meldewegs im Verhältnis zur Meldung nach Gemeinschaftsstandards
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cc) Ständig verfügbar
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2. § 3 Abs. 1 NetzDG: Inhaltliche und formelle Anforderungen an die Beschwerde
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a) Maßstab des NetzDG
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b) Praxis
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aa) Anforderungen inhaltlicher Art
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bb) Angaben formeller Art
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3. Beschwerdeweg: Belehrungen durch die Netzwerkanbieter
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4. § 3 Abs. 1 NetzDG: Beschwerdeführer*innen
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5. § 3 Abs. 1 S. 1 NetzDG: rechtswidrige Inhalte
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6. § 3 Abs. 1 S. 1 NetzDG: wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden
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7. § 3 Abs. 2 Nr. 1 NetzDG: unverzügliche Kenntnisnahme und Prüfung
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a) „unverzüglich Kenntnis nimmt“
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b) „prüft, ob der in der Beschwerde gemeldete Inhalt rechtswidrig und zu entfernen oder der Zugang zu ihm zu sperren ist“
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aa) Prüfverfahren: Verhältnis von NetzDG und Gemeinschaftsstandards
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bb) Ausgestaltung der Prüfung nach NetzDG
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8. § 3 Abs. 2 Nr. 2 NetzDG: Entfernung / Sperrung offensichtlich rechtswidriger Inhalte innerhalb von 24 Std.
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a) Differenzierung zwischen „offensichtlich rechtswidrig“ und „rechtswidrig“
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b) Kollision mit der Störerhaftung?
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c) Frist von 24 Stunden für offensichtlich rechtswidrige Inhalte ausreichend?
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d) Differenzierung zwischen Löschung und Sperrung
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9. § 3 Abs. 2 Nr. 3 NetzDG: unverzügliche Entfernung / Sperrung (in der Regel nach sieben Tagen)
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10. Beschwerdeanzahl und Anzahl stattgebender Entscheidungen
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a) Absolute Beschwerdeanzahl
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b) Relative Anzahl von Löschungen bzw. Sperrungen im Verhältnis zum Beschwerdeaufkommen
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11. Strukturelle juristische Fehlbewertungen: Over- und Underblocking
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a) Anreizstruktur
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aa) Vorgefundene faktische und ökonomische Anreize
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bb) Durch das NetzDG gesetzte Anreize
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b) Praxis
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c) Zwischenergebnis Over- und Underblocking
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12. § 3 Abs. 2 Nr. 3 lit. a NetzDG: Anhörungsrechte vor der Entscheidung
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13. Erneute Überprüfung durch den Netzwerkwerkanbieter (ggf. auf Replik des*der Beschwerdeführer*in)
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14. § 3 Abs. 2 Nr. 4 NetzDG: Sicherung zu Beweiszwecken / Speicherung
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15. § 3 Abs. 2 Nr. 5 NetzDG: Informations- und Begründungspflicht
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16. § 3 Abs. 3 NetzDG: Dokumentation der Beschwerden und Abhilfemaßnahmen
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III. § 3 Abs. 4 NetzDG: Qualitätssicherung innerhalb des Netzwerkanbieters
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1. § 3 Abs. 4 S. 1 NetzDG: Monatliche Kontrollen durch Leitung
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2. § 3 Abs. 4 S. 2 NetzDG: Beseitigung organisatorischer Unzulänglichkeiten
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3. § 3 Abs. 4 S. 3 NetzDG: Schulungs- und Betreuungsangebote
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IV. § 3 Abs. 5 NetzDG: Monitoring durch beauftragte Stelle
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V. Einrichtungen der Regulierten Selbstregulierung, § 3 Abs. 6-9 NetzDG
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VI. § 3 NetzDG im Spiegel der Rechtsprechung
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VII. (Unbeabsichtigte) (positive wie negative) Nebenwirkungen des § 3 NetzDG
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VIII. Abschließende Bewertung des § 3 NetzDG und Verbesserungsvorschläge
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C. § 2 NetzDG – Transparenzberichte
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I. Gesetzgeberisches Ziel der Berichtspflicht
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II. Allgemeine Berichtspflicht (§ 2 Abs. 1 NetzDG)
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1. Auslösender Tatbestand: Netzwerkanbieter erhält mehr als 100 Beschwerden über rechtswidrige Inhalte
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2. Berichtspflicht nach § 2 Abs. 1 NetzDG als Rechtsfolge
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a) Halbjährige Veröffentlichung eines deutschsprachigen Berichts im Bundesanzeiger und auf der eigenen Homepage spätestens einen Monat nach Ende eines Halbjahres
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b) Besondere Transparenzpflicht für die Veröffentlichung auf der Homepage
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III. Inhaltliche Anforderungen an die Berichte (§ 2 Abs. 2 NetzDG)
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1. Allgemeine Ausführungen des Anbieters zu seinen Anstrengungen, strafbare Handlungen auf den Plattformen zu unterbinden (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 NetzDG)
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2. Darstellung der Mechanismen zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte und der Entscheidungskriterien für Maßnahmen (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 NetzDG)
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a) Mechanismen der Beschwerdeübermittlung
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b) Entscheidungskriterien
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3. Anzahl der im Berichtszeitraum eingegangenen Beschwerden über rechtswidrige Inhalte (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 NetzDG)
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a) Anzahl sowie Aufschlüsselung nach Beschwerdegrund
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b) Aufschlüsselung zwischen Nutzer*innen und Beschwerdestellen
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4. Berichtsinhalte bezüglich des Prüfpersonals (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 NetzDG)
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a) Organisation und Personalausstattung
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b) Schulungen
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c) Betreuungsangebote
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5. Mitgliedschaft in Branchenverbänden (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 NetzDG)
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6. Konsultation externer Stellen (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 NetzDG)
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7. Anzahl der Beschwerden, die im Berichtszeitraum zur Löschung oder Sperrung des beanstandeten Inhalts führten (§ 2 Abs. 2 Nr. 7 NetzDG)
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a) Anzahl der zur Löschung/Sperrung führenden Beschwerden, aufgeschlüsselt nach Beschwerdegrund
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b) Aufschlüsselung nach Beschwerdeführer*innen
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c) Fall des § 3 Abs. 2 Nr. 3 lit. a NetzDG sowie Stellungnahmeangebot an Nutzer*innen
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d) Übertragung an anerkannte Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung
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e) Überobligatorische Informationen durch einzelne Netzwerkanbieter
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8. Zeit zwischen Beschwerdeeingang und Löschung/Sperrung des rechtswidrigen Inhalts (§ 2 Abs. 2 Nr. 8 NetzDG)
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9. Maßnahmen zur Unterrichtung der Beschwerdeführer und Nutzer (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 NetzDG)
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IV. Bewertung der Berichtspflicht durch befragte Netzwerkanbieter, Berufsverbände, sonstige Verbände, NGOs und Rechtsanwält*innen
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1. NGOs, Berufsverbände und sonstige Verbände
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2. Rechtsanwält*innen
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3. Netzwerkanbieter
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V. Abschließende Bewertung und Verbesserungsanregungen
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D. § 5 NetzDG – Zustellungsbevollmächtigter und empfangsberechtigte Person
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I. § 5 Abs. 1 NetzDG – „Zustellungsbevollmächtigter“
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1. Gesetzliche Anforderungen und Reichweite
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a) Anforderungen des § 5 Abs. 1 NetzDG an Netzwerkanbieter
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aa) Person des Zustellungsbevollmächtigten und Benennungsakt – § 5 Abs. 1 S. 1 Var. 1 NetzDG
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bb) Transparenz der Benennung: Umfang und Art der Darstellung – § 5 Abs. 1 S. 1 Var. 2 NetzDG
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b) Verhältnis des § 5 Abs. 1 NetzDG zu den Zustellungsvorschriften
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c) Reichweite des § 5 NetzDG
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aa) Beschränkung auf bestimmte Verfahrensarten
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bb) Beschränkung auf Verfahren wegen der „Verbreitung rechtswidriger Inhalte“
Details
cc) Beschränkung des Anwendungsbereiches auf Löschansprüche – keine Geltung bei Wiederherstellungsansprüchen?
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dd) Weitere Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Schriftstücke im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens (S. 2) und auf Schriftstücke zur Einleitung eines solchen Verfahrens (S. 3)
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2. Umsetzung, Akzeptanz und Praktikabilität
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a) Person des Zustellungsbevollmächtigten und Benennungsakt – § 5 Abs. 1 S. 1 Var. 1 NetzDG
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b) Transparenz der Benennung: Umfang und Art der Darstellung – § 5 Abs. 1 S. 1 Var. 2 NetzDG
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c) Zustellungspraxis
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aa) Zustellungspraxis im unstreitigen Anwendungsbereich
Details
bb) Zustellungspraxis im streitigen Anwendungsbereich (Wiederherstellungsverfahren)
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d) Einschätzung BfJ
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3. Zielerreichung
Details
4. Konsequenzen und Verbesserungsvorschläge
Details
II. § 5 Abs. 2 NetzDG – Empfangsberechtigte Person für Auskunftsersuchen der Strafverfolgungsbehörden
Details
1. Gesetzliche Anforderungen
Details
a) Pflicht zur Benennung einer empfangsberechtigten Person im Inland
Details
b) Umfang und Reichweite der Benennungspflicht
Details
c) Pflicht zur Antwort und Begründung
Details
2. Umsetzung, Akzeptanz und Praktikabilität
Details
a) Pflicht zur Benennung einer empfangsberechtigten Person im Inland
Details
b) Pflicht zur Antwort und Begründung
Details
c) Praxis der inhaltlichen Auskunftserteilung
Details
aa) Angaben der Netzwerkanbieter
Details
bb) Schlussfolgerungen aus den Angaben der Netzwerkanbieter
Details
cc) Angaben der Staatsanwaltschaften
Details
dd) BfJ
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ee) Mögliche Ursachen für divergierende Angaben und Auskunftsquoten
Details
3. Zielerreichung
Details
4. Konsequenzen und Verbesserungsvorschläge
Details
E. § 14 Abs. 3 TMG – Auskunftsanspruch über Bestandsdaten
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I. Zweck des Gesetzes und Hintergrund
Details
1. § 14 Abs. 3 TMG als Stärkung der Rechtsdurchsetzung zwischen Verletzten und Verletzer*innen
Details
2. § 14 Abs. 3-5 TMG im datenschutzrechtlichen Spannungsfeld
Details
II. Europarechtskonformität und Anwendbarkeit des § 14 Abs. 3 TMG
Details
III. Gesetzliche Anforderungen
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1. § 14 Abs. 3 TMG als reine datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm
Details
2. Reichweite: Nur Verletzung absolut geschützter Rechte aufgrund von Inhalten, die von § 1 Abs. 3 NetzDG erfasst werden
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3. Adressat der Auskunftserlaubnis: Alle Diensteanbieter i.S.d. § 2 Nr. 1 TMG oder nur Netzwerkanbieter i.S.d. § 1 Abs. 1 NetzDG?
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IV. Umsetzung, Akzeptanz und Praktikabilität
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1. Praxis nach den Angaben der Netzwerkanbieter
Details
2. Schlussfolgerungen aus den Angaben der Netzwerkanbieter
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3. Praxis nach den Angaben der Rechtsanwält*innen, Verbände und NGOs
Details
4. § 14 Abs. 3 TMG im Spiegel der Gerichtsbarkeit
Details
V. Zielerreichung
Details
VI. Unbeabsichtigte Nebenwirkungen
Details
VII. Mögliche Ursachen für die geringe Relevanz der privaten Rechtsdurchsetzung
Details
1. Effektivität der Löschpflichten nach NetzDG
Details
2. Zeit-, Verfahrens-, und Kostenaufwand
Details
3. Fehlender gesetzlicher Auskunftsanspruch
Details
VIII. Konsequenzen und Verbesserungsvorschläge
Details
1. Verbesserungsmöglichkeiten unter Beibehaltung der datenschutzrechtlichen Wertentscheidung
Details
2. Verbesserungsmöglichkeiten unter (teilweiser) Aufgabe der datenschutzrechtlichen Wertungsentscheidung
Details
F. Der Umgang des Bundesamts für Justiz mit dem NetzDG
Details
I. Rolle des Bundesamts für Justiz (BfJ)
Details
1. Status quo
Details
2. Bewertung durch BfJ und Netzwerkanbieter
Details
II. Bußgeldbezogene Überwachungspraxis des BfJ bezüglich des NetzDG im Ganzen
Details
III. Bußgeldbezogene Überwachungspraxis des BfJ bezüglich des NetzDG im Einzelnen
Details
1. Bußgeldbezogene Überwachungspraxis der Pflichten nach § 3 NetzDG
Details
a) Meldungen
Details
b) Verfahren von Amts wegen
Details
2. Bußgeldbezogene Überwachungspraxis der Berichtspflichten nach § 2 NetzDG
Details
3. Bußgeldbezogene Überwachungspraxis der Pflichten nach § 5 NetzDG
Details
a) Meldungen
Details
b) Verfahren von Amts wegen
Details
IV. Kooperation mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) NRW
Details
V. Einschätzung
Details
187–193
Teil 4: Zentral diskutierte Änderungs- und Verbesserungsvorschläge
187–193
Details
A. Einführung von Wiederherstellungsansprüchen
Details
I. Gesetzliche Ausgangslage
Details
II. Bestehende Vorschläge
Details
III. Zentrale Fragen bei der Einführung eines Wiederherstellungsanspruchs
Details
B. Grundstruktur: Private Rechtsdurchsetzung als Alternative zum NetzDG
Details
194–198
Teil 5: Abschließende Gesamtbetrachtung
194–198
Details
199–206
Literaturverzeichnis und weiterführende Literatur
199–206
Details
Sonstige Studien zum NetzDG
Details
207–328
Anhänge
207–328
Details
Statistische Angaben zur Anzahl der NetzDG Beschwerden und Löschquoten
Details
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG und Änderungen des TMG)
Details
Gesetzesentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD – BT-Drucks. 18/12356 v. 16.05.2017
Details
Gesetzesentwurf der Bundesregierung – BT-Drucks. 18/12727 v. 14.06.2017
Details
Gesetzesentwurf – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz – BT-Drucks. 18/13013 v. 28.06.2017
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NetzDG-Bußgeldleitlinien des BMJV v. 22.03.2018
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Netzwerkdurchsetzungsgesetz in der Bewährung , page 38 - 186
Teil 3: Evaluation der einzelnen Regelungen des NetzDG
Autoren
Martin Eifert
Michael von Landenberg-Roberg
Sebastian Theß
Nora Wienfort
DOI
doi.org/10.5771/9783748909477-38
ISBN print: 978-3-8487-6848-6
ISBN online: 978-3-7489-0947-7
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