Freiheit und Schuld als Anerkennung
Die Entwicklung des strafrechtlichen Schuldbegriffs im demokratischen und sozialen Rechtsstaat
Zusammenfassung
Das Schuldprinzip ist eine Grundmaxime des demokratischen und sozialen Rechtsstaates. Die Grundlage der strafrechtlichen Schuld befindet sich jedoch in einem interdisziplinären und methodologischen Spannungsfeld. Um den Schuldbegriff konkurrieren unterschiedliche ontologische, funktionalistische und naturalistische Ansätze mit Ansichten aus der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie. Zentral ist dabei die Bedeutung von individueller Freiheit. In der vorliegenden Studie wird aufgezeigt, dass die herkömmlichen Begründungsmodelle strafrechtlicher Schuld aus den genannten Konzeptionen Normativitäts-, Verifikations- und Legitimationsdefizite aufweisen. Deshalb bieten sie argumentativ nur eine unzureichende Grundlage der strafrechtlichen Schuld. Von daher werden sie hier durch die Idee einer materiellen Anerkennung individueller Freiheit als einer vom Staat vermittelten und historisch konstruierten Wirklichkeit ersetzt. Dies umfasst auch die (Un-)Verhältnismäßigkeit zwischen der vom Staat zugeschrieben und konkretisierten Freiheit und der individuellen Freiheit des Einzelnen.
Schlagworte
Wissenschaftstheorie Rechtsstaat Buonicore, Bruno Tadeu Ontologie Erkenntnistheorie Anerkennung Schuld Rechtswissenschaft funktionalistische Zuschreibung Freiheit Rechtstheorie Strafrecht Rechtsphilosophie Gesellschaft Habilitation- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 1–4 Einleitung 1–4
- 215–218 Fazit 215–218
- 219–248 Literatur 219–248