Spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2006 ist die Evaluation von Behandlungsmaßnahmen in den Strafvollzugsgesetzen verankert. In der Praxis ist die angewandte Forschung aber mit einer Reihe methodischer Probleme konfrontiert, die die grundsätzliche Möglichkeit verlässlicher und nützlicher Ergebnisse in Frage stellen. Dieser Beitrag diskutiert am Beispiel der Evaluation der Sozialtherapie einige dieser Probleme und die Frage, ob eine sinnvolle Evaluation möglich ist und was dafür getan werden kann.
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