Zusammenfassung
Die „Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft (ZDRW)“ stellt ein publizistisches Forum für alle Aspekte der wissenschaftlichen Befassung mit der Lehre und dem Lernen des Rechts und der Rechtswissenschaft dar. Sie eröffnet und verstetigt die Forschungsperspektive auf die Lehre und bringt damit neue Erkenntnisse in den rechtswissenschaftlichen und hochschuldidaktischen Diskurs ein.
Die ZDRW schlägt damit Brücken zwischen der allgemeinen Hochschuldidaktik, der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik und der Rechtswissenschaft. So werden wechselseitig Blickwinkel erweitert und verschiedene Perspektiven auf das Lehren und Lernen von Recht und Rechtswissenschaft eröffnet. Damit ist bereits ein interdisziplinärer Anspruch benannt, da neben der Rechtswissenschaft selbst auch jene Disziplinen aufgerufen sind, die ihrerseits Erkenntnisse zu Lehr-Lern-Prozessen anbieten, diese einzubringen. Hierzu zählen neben der allgemeinen Hochschuldidaktik, der Psychologie, den Neuro- und Erziehungswissenschaften sowie der Soziologie auch andere Hochschulfachdidaktiken, von deren Erfahrungen die rechtswissenschaftliche Fachdidaktik profitieren kann.
Die ZDRW nimmt alle Phasen und Aspekte der Ausbildung in den Blick und gibt allen Hilfestellung, die Lehre und damit das Lernen zu verbessern. Hierfür ist neben den wissenschaftlichen Beiträgen ein lehrpraktisches Forum vorgesehen, das von der Vorstellung und Diskussion ausführlicher Veranstaltungs- oder auch Studiengangskonzepte bis zur Präsentation einzelner didaktischer Methoden auf vielen Ebenen Anregungen und Anknüpfungspunkte für die eigene Lehrtätigkeit der Leser bietet.
Homepage: www.zdrw.nomos.de
- 1–4 Editorial 1–4
- 71–84 Werkstattbericht 71–84
- 85–87 Lehr-Lern-Methode 85–87
- 88–97 Medienkritik 88–97
- 98–106 Tagungsforum 98–106
3 Treffer gefunden
- „... gegenüber empirischen Lebens- und sonstigen Wissenschaften im Bereich der Sollenssätze bewegen und behaupten ...” „... Rechtsordnungen im Mehrebenensystem zu erfassen. Das kann aber nur gelingen, wenn der „Europäische Jurist “ oder ...” „... und dies auch in die Ausbildung umsetzen. Lebenssachverhalte, Tatbestände, Entscheidungsprozesse ...”
- „... Faktoren für gelingende Lernprozesse heraus, nämlich (1) Anwendungsbezug; (2) Überblick; (3) Vorwissen; (4 ...” „... einigen Jahrzehnten haben doch auch in allen anderen Sphären des Lebens die Deutschen an praktischer ...”
- „... zum Gelingen der Lehrveranstaltung leisten, was gerade in großen Vorlesungen leider häufig deutlich zu ...” „... Lebenszeit der Studierenden zu wertvoll, die Rechtswissenschaft zu faszinierend, die Verantwortung für die ...”