Bilden Unternehmen einen Gemeinschaftsbetrieb, so ist ein gemeinsamer Betriebsrat oder eine gemeinsame Mitarbeitervertretung zu bilden. Findet bei einem Partner kirchliches Arbeitsrecht und bei einem anderen weltliches Arbeitsrecht Anwendung, stellt sich die Frage, was für den Gemeinschaftsbetrieb und seine betriebliche Mitbestimmung gilt.
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