Mit dem Pflegeberufegesetze wurden neue Berufsabschlüsse eingeführt. Jetzt stellt sich die Frage nach den Einsatzmöglichkeiten - insbesondere in speziellen und hoch anspruchsvollen Versorgungsbereichen. Der Beitrag skizziert, wie diese Frage vom Gemeinsamen Bundesausschuss beantwortet wurde. Die Autorin begründet, wieso für diese speziellen Einsatzbereiche die konkret erlernten Kompetenzen ausschlaggebend sein müssen.
Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und es gelten die Google Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen.