Seit Einführung der Pflegeversicherung sind die Eigenanteile in der stationären Pflege kontinuierlich gestiegen. Damit verletzt die Pflegeversicherung aber ihren Anspruch auf Lebensstandardsicherung bei Pflegebedürftigkeit. Bloße diskretionär beschlossene ex post- Leistungsanpassungen sind nicht ausreichend, um dem dauerhaft entgegenzuwirken. Notwendig ist vielmehr eine Systemreform, bei der das Verhältnis von Versicherungsleistungen und Eigenanteilen umgekehrt wird.
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