Die Rücklagen der Pflegeversicherung sind aufgebraucht und die nächste Beitragssatzanpassung von 0,5 Prozentpunkten bereits angekündigt. Die Anhebung ist nicht deshalb notwendig, weil es unvorhersehbare Ausgaben gab, sondern weil die Kostenfolgen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes zu niedrig veranschlagt wurden und die Reform nicht ausfinanziert war. Die vorgestellten Modellrechnungen legen nahe, dass maximal Finanzmittel aus 0,1 Beitragssatzpunkten als Handlungsspielraum für Verbesserungen der Personalsituation verbleiben werden. Sie werden aber nicht ausreichen, die weitergehende Reformagenda zu finanzieren.
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