Ab dem 01.10.2017 soll die Krankenhausentlassung von Patienten/innen noch nachhaltiger erfolgen. Hierfür wurde beim erweiterten Bundesschiedsamt ein Rahmenvertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft geschlossen. Die Versorgungskontinuität steht dabei im Mittelpunkt einer guten „Anschlussversorgung“ in die häusliche Umgebung. Neben einer besseren schnittstellenübergreifenden Versorgung sollen auch die Angehörigen eine längerfristige Unterstützung erhalten.
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