Der Gesetzgeber hat durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, sogenannte Terminservicestellen einzurichten, die den Versicherten einen Facharzttermin innerhalb von vier Wochen vermitteln sollen. In dem Beitrag wird der Frage nachgegangen werden, ob es eines solchen staatlichen Eingriffes überhaupt bedurfte oder ob die Wartezeiten im ambulanten Bereich des deutschen Gesundheitswesens - auch im internationalen Vergleich - nicht bereits hinreichend kurz sind?
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