Schlaganfallversorgung erfolgt notwendigerweise sektorübergreifend. Während die Akutversorgung in Stroke Units hoch standardisiert und gut organisiert ist, fehlen in der prä- und postakuten Phase der Versorgung entsprechende Standards, so dass erhebliche Versorgungsunterschiede entstehen. Eine Abstimmung von Versorgungsstandards ist mit Selektivverträgen allerdings nicht zu erreichen, sondern erfordert kollektivrechtliche, korporatistische Lösungen.
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