Öffentliche Verwaltungen nutzen zunehmend neue technische Möglichkeiten, um Dritten öffentliche Informationen zur Verfügung zu stellen und Aktivitäten von Regierung und Verwaltung transparent zu gestalten. Die Veröffentlichung von Verwaltungsdaten soll dabei das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger stärken sowie neue Partizipationsmöglichkeiten schaffen. Der vorliegende Beitrag untersucht die Offenlegung von Verwaltungsdaten und erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen, Bereitstellung sowie Nutzung von Open Government Data am Beispiel der Stadt Hamburg. Hamburg stützt sich bei der Bereitstellung auf das 2012 beschlossene Hamburgische Transparenzgesetz. Entsprechend der darin festgelegten Veröffentlichungspflicht wurde 2014 das Hamburger Transparenzportal eingerichtet, das den Zugriff auf mehr als 1.700 Datensätze und beinahe 48.000 Dokumente ermöglicht. Die Anzahl der Seitenaufrufe zeigt eine regelmäßige Nutzung der Open Government Data. Die offenen Verwaltungsdaten dienen zudem als Grundlage für die Entwicklung neuer Anwendungen.
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