Im Zentrum der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland steht der im Rahmen der Föderalismusreform II 2010 ins Leben gerufene IT-Planungsrat. Zunächst werden Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise dieses zentralen Steuerungsgremiums für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik skizziert. Ferner wird hinterfragt, inwieweit das Gremium maßgeblich zu Fortschritten beitragen konnte und auf aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen eingegangen. Dies untermauert die These, dass neue Projekte des IT-Planungsrats in Verbindung mit der im Kontext der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen stehenden Gesetzesinitiative des Bundes für eine Änderung von Art. 91c GG und dem mit Beschluss der Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern vom 14.10.2016 avisierten Digitalisierungsbudget insgesamt eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen erfordern, um die Potenziale der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung effektiv ausschöpfen zu können.
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