In den Medien wird in regelmäßigen Abständen über aufsehenerregende Fälle von zu Unrecht verurteilten Personen berichtet. Dabei stellt sich die Frage, wie der Staat mit solchen Fehlern und den Geschädigten umgeht. Während zunächst allgemein ein Blick auf das Phänomen geworfen wird, werden anschließend die im Rechtssystem veranker¬ten Möglichkeiten, Fehlern zu begegnen, und deren Schwächen eruiert. In der Wissen¬schaft wurde bereits mehrfach festgestellt, dass Folgen eines Justizfehlers für die Be¬troffenen erheblich und vielfältig sind. Die in Deutschland existierende finanzielle Entschädigung solcher Fälle nach dem StrEG ist notwendig, aber als staatliche Unter¬stützung und Hilfestellung nicht ausreichend. Psychologische Unterstützung und Ein¬gliederungshilfen, besonders für zu Unrecht Inhaftierte, wie es sie in Ansätzen in an¬deren Ländern bereits gibt, könnten eine wichtige Ergänzung darstellen.
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